# Anstellung als STV (mit Ferienanteil)

**URL:** <https://forum.phbern.ch/t/anstellung-als-stv-mit-ferienanteil/1123>\
**Category:** Lehrperson\
**Created:** [22. Mai 2024 um 21:29 UTC](https://forum.phbern.ch/t/anstellung-als-stv-mit-ferienanteil/1123 "2024-05-22T21:29:01Z")\
**Posts on this page:** 2\
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**Author:** ![mimi](https://avatars.discourse-cdn.com/v4/letter/m/9fc348/32.png) [@mimi](https://forum.phbern.ch/u/mimi)\
**Post date:** [22. Mai 2024 um 21:29 UTC](https://forum.phbern.ch/t/anstellung-als-stv-mit-ferienanteil/1123/1 "2024-05-22T21:29:01Z")

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Guten Tag

Ich bin seit dem 12. Februar als STV in einem Kindergarten tätig. Die erste Anstellungsverfügung kam mit den genauen Daten 12.2.-31.7… Mir ist dann auf einem Lohnauszug aufgefallen, dass dort als Austrittsdatum der 7.7. stand. Auf Nachfragen bei der Gemeinde, kam eine Entschuldigung, dass der Vertrag falsch ausgestellt wurde und grundsätzlich nur bei Anstellungen von mindestens einem ganzen Semester (also wenn der Start am 1.2. gewesen wäre) bis 31.7. abgerechnet werden könnte. Dies würde aber Lohntechnisch keinen Unterschied machen, da bei Anstellungen während dem Jahr, der Ferienanteil zusätzlich berechnet wird. Ist dies so korrekt?

Nun werde ich an der gleichen Schule eine weitere STV übernehmen, ab Sommer bis zu den Weihnachtsferien. Auch hier habe ich wieder die genauen Daten 12.8. -22.12. in den Anstellungsverfügungen. Ich bin etwas verunsichert, da, wenn ich alles richtig verstehe, ich aufpassen muss, weil ich durch den Sommer keine Unfallversicherung durch die Anstellung haben werde und mir, obwohl ich eine Klasse für mehrere Monate übernehme, die Vorbereitungs- und Übergabearbeitszeit nicht bezahlt wird (oder ist dies in diesem Ferienanteil enthalten?).

Können Sie mir hierzu etwas Auskunft geben?

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**Author:** ![SchlauerBison](https://avatars.discourse-cdn.com/v4/letter/s/7993a0/32.png) [@SchlauerBison](https://forum.phbern.ch/u/SchlauerBison)\
**Post date:** [23. Mai 2024 um 12:35 UTC](https://forum.phbern.ch/t/anstellung-als-stv-mit-ferienanteil/1123/3 "2024-05-23T12:35:00Z")

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Liebe(r) mimi,

gemäss dem Merkblatt «_Beratungsangebote für Lehrpersonen und Schulleitungen zur Prävention und Lösung von Konflikten_» vom 9. Juni 2023 der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern (abrufbar unter [https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=10356940&preview=%2F10356940%2F10358683%2F02.05\_Beratungsangebote\_Konflikte.pdf](https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=10356940&preview=%2F10356940%2F10358683%2F02.05_Beratungsangebote_Konflikte.pdf)) können sich Lehrpersonen des Kantons Bern zur Beratung in personal- und organisationsrechtlichen Fragen bzw. bei Konflikten betreffend Anstellungsbedingungen an das Personalmanagement Lehrpersonen des Generalsekretariates der BKD wenden. Für eine so spezifische Fragestellung dürfte die BKD als Ansprechpartnerin besser geeignet sein.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison
