Ich hoffe, hiermit nicht eine sich wiederholende Frage im Forum zu stellen:
Im Klassenteam besprochen suchen wir nach der optimalen bzw. korrekten Lösung, die Abschlussarbeiten der 9. Klassen im Beurteilungsbericht nach Lehrplan 21 auszuweisen. Weiss jemand wie man dies tun muss oder gibt es da keine genauen Vorschriften?
Diese Frage stellte sich bei uns bereits vor zwei Jahren, als der Lehrplan 21 eingeführt wurde. Bisher hatten wir die Noten im Fach „NMM - übergreifende Themenfelder“ eingetragen und bei den Bemerkungen den Titel der selbstständigen Arbeit notiert.
Beides ist nicht mehr möglich. Dieser Umstand hatten wir damals dem Schulinspektorat gemeldet und das Anliegen wurde an die entsprechende Fachgruppe weitergeleitet. Allerdings passiert dann nichts. Da hat der Kanton eine Chance vertan, was ich nicht verstehen kann, wenn er gleichzeitig die Flexibilisierung des 9. Schuljahres propagiert.
Wir werden nun die Beurteilung dieser Arbeit wie gewohnt durchführen und den SuS eine Art Zertifikat ausstellen, das sie ihrer Beurteilungsmappe beilegen können.
Wie schon «Meilenstein» geschrieben hat, gibt es im Beurteilungsbericht kein eigenes Feld mehr. (Das Feld für übergreifende Themenfelder im alten Beurteilungsbericht wurde von Schulen inhaltlich sehr unterschiedlich oder auch gar nicht besetzt.)
Wenn ihr Abschlussarbeiten besonders würdigen und auch mit einem Dokument darauf hinweisen wollt, kann immer ein zusätzlicher Bericht als amtliches Dokument beigelegt werden oder, wie Meilenstein vorschlägt, ein schulinternes Papier (z.B. in Form eines Zertifikats).
Zum Thema Abschlussarbeiten 9. Klasse kann ich dir keine Antwort geben. Dafür einen allgemeinen Eindruck zum Übergang Sek1/Sek2-Stufe. Grundlage: 15-jährige Erfahrung an einem 10. Schuljahr, wo ich ‚individuelle Lernförderung‘ erteilte. Bis im Frühling 2020.
Was eine Verbindungsstelle sein müsste, erlebte ich als Schnittstelle. Die Lehrpersonen im 10. Schuljahr beklagten fehlende Unterlagen, ungenügende Zusammenarbeit mit den abgebenden Schulen. Sie hatten praktisch keine Informationen über Lernentwicklungen und vorhandenes Wissen der einzelnen Lernenden.
Grundlagen für individuelle Förderung im 10., resp. 12. Schuljahr (nach 11 Jahren Volksschule). Ein Versäumnis der Institution auf Kosten der Lernenden an einer existentiell wichtigen Schnittstelle. Optimal wäre eine individuelle Standortbeschreibung jedes Schülers, jeder Schülerin, mit Stärken und Entwicklungspotentialen, u.a. konstruktiv und sachlich verfasst von den Lernenden, bestätigt/ergänzt von den verantwortlichen Lehrpersonen. Ein so erstelltes Persönlichkeitsprofil wäre sehr hilfreich und sachdienlich für die weitere Laufbahn der Jugendlichen.