Anstellungsdatum Stellvertretung 1/2 Jah

Ich werde anfangs neues Schuljahr eine Stellvertretung (24 Lektionen und 1 Lektion als Klassenlehrperson) infolge eines Mutterschaftsurlaubes übernehmen. Der Arbeitsvertrag wurde mir vom ersten Schultag (10.08.20) bis am 31.01.21 zugestellt. Mündlich ist mir die weitere Anstellung bis in den Sommer zugesagt worden. Jedoch ist die Anzahl an Lektionen noch nicht klar, da man noch nicht weiss, wie viele Lektionen die Lehrperson, welche ich vertreten werde, dann wieder übernehmen möchte.

Nun ist es so, dass ich diese Stellvertretung auch mitplanen sollte. Laut Schulleitung sollten wir gemeinsam den Unterricht und alles drum und dran planen. Daher dachte ich, ich sollte doch bereits per 01.08.20 angestellt werden.
Ist dies rechtens, dass ich erst ab dem ersten Schultag angestellt bin, oder sollte ich nicht der Vorbereitung halber bereits per 01.08.20 angestellt werden? In einer anderen Stellvertretung in derselben Gemeinde war dies nämlich der Fall.

Merci für eure Hilfe.

Liebe(r) fioree

Lehrpersonen erfüllen ihren Berufsauftrag im Rahmen von Jahresarbeitszeit (vgl. Art. 17 des Gesetzes vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAG; BSG 430.250]). Diese setzt sich zusammen aus der Unterrichtszeit sowie der für die übrigen Bereiche des Berufsauftrags aufzuwendenden Arbeitszeit (vgl. Art. 40 i. V. m. Art. 52–62 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV; BSG 430.251.0]). Nach Art. 53 Abs. 1 LAV ist das Planen, Vorbereiten und Durchführen des Unterrichts ausdrücklich Teil der Unterrichtszeit (und damit der Jahresarbeitszeit).

Dem Merkblatt für Lehrkräfte zum Thema Anstellungsbedingungen der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (ehemals: Erziehungsdirektion) kann sodann entnommen werden, dass die Gehaltszahlung bei Anstellungen zum Schuljahresbeginn – was vorliegend ja der Fall ist – am 1. August beginnen und zudem der Beginn der Gehaltszahlung in der Regel mit dem Datum der Anstellung übereinstimmen sollte. Ein Grund, weshalb dies in Deinem Fall anders gehandhabt wird, ist zurzeit nicht ersichtlich. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Anstellungsbehörde offenbar schon vor dem 10. August 2020 deine aktive Mitarbeit bei der Planung der Stellvertretung verlangt, scheint mir ein klärendes Gespräch mit der Anstellungsbehörde sinnvoll und angezeigt zu sein.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison