Guten Tag
Unsere Schulleitung (SL) hat mich beim Mitarbeitenden Gespräch auf eine neue Weisung hingewiesen. Sie möchte, dass wir künftig alle 20 Minuten vor Lektionsbeginn an unserem Arbeitsplatz sind. Ich habe noch zwei kleine Kinder, die ich in die Kita bringen muss und kann dem deshalb nicht nachkommen. Bisher hat das auch noch niemand verlangt. Schliesslich gibt es zwischen den Lektionen ja nur 5 Minuten Pause. Wenn ich also von der 2. in die 3. das Schulzimmer wechseln muss, kann ich ja auch nicht 20 Minuten früher im Schulzimmer sein, weil ich unterrichte.
Meine Frage: Gibt es hier eine rechtliche Grundlage? Meines Wissens besteht meine Pflicht darin, pünktlich zu Unterrichtsbeginn (09:05 Uhr) in der Klasse - am Arbeitsplatz - zu sein. Egal ob ich jetzt eine Stunde oder fünf Minuten vorher komme. Könnte man mir deshalb kündigen oder mich verwarnen?
Besten Dank für eine Rückmeldung.
Liebe Grüsse
Liebe(r) milchstrasse 22
Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) ist die Schulleitung für die Leitung der Schule oder des Kindergartens verantwortlich. Diese umfasst insbesondere
a. die Personalführung,
b. die pädagogische Leitung,
c. die Qualitätsentwicklung und -evaluation,
d. die Organisation und Administration,
e. die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Mit Blick auf Art. 89 Abs. 1 Bst. a und d LAV und Art. 321 OR halte ich es für zulässig, dass die Schulleitung eine solche Weisung erteilt. Die Anstellungsbehörde ist grundsätzlich dazu berechtigt, im Rahmen von Gesetz und Arbeitsvertrag die Lage der Arbeitszeit durch eine Weisung festzulegen.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison
In Ergänzung zur Antwort vom schlauen Bison hier noch ein kleiner materieller Hinweis: Es geht inhaltlich darum, dass die LP die SuS empfangen muss, also bereits vor dem Unterichtsbeginn präsent sein muss, man könnte auch von der Eintrudelzeit sprechen. So können SuS noch vor dem Unterricht, falls nötig, an die LP gelangen, wenn Fragen oder Probleme bestehen, so wird die Unterrichtszeit dann effektiv für den Unterricht verwendet. Diese Eintrudelzeit gehört zu den anstellungsrechtlichen Voraussetzungen betreffend unterrichtsfreie Arbeitszeit und ist somit gesetzlich abgedeckt im Rahmen von ca. 15 Minuten. Hinter dieser Regelung stehen auch die Schulinspektorate.
Hallo Milchstrasse
Eigentlich sollte man zu seine Fragen und Antworten mit Namen stehen können.
Ich kann die SL gut nachvollziehen, warum solche Regeln eingeführt werden, des öfters kann ich beobachten dass, meist jüngere Kollegen, knapp bis spät in den Klassenzimmer kommen, sogar noch mit Tee oder Kaffee in der Hand.
Man kann von den SuS nicht verlangen das sie Pünktlich da sind, wenn die LP selbst es nicht tun.
Eigentlich sollte „Minütele“ nicht zu unsere Tugend gehören.
Alain Ziegler
Nun ja. Es ist schon richtig, dass eine solche Vorgabe im Prinzip sinnvoll sein mag. Ich gebe ausserdem dem Kollegen A. Ziegler recht, dass Unpünktlichkeit nicht in Ordnung ist. Ferner hat ‚Schlauer Bison‘ ja schon erläutert, dass die Anordnung der SL nicht dem geltenden Recht widerspricht.
Dennoch bin ich der Meinung, dass man im von ‚Milchstrasse22‘ geschilderten Fall miteinander reden und eine individuelle Regelung vereinbaren sollte. Die eigenen Kinder kann man ja auch nicht einfach schon 20 Minuten früher in der Kita abgeben. Und solange ‚Milchstrasse22‘ pünktlich erscheint und den S. auch genügend Gelegenheit gibt (vielleicht nicht unbedingt vor der Lektion, aber eben zu anderen Zeitpunkten), mit ihr/ihm Kontakt aufzunehmen, finde ich die Fixierung auf die ‚20 Minuten vorher‘ auch nicht zielführend. Ich fände es jedenfalls keinen guten Führungsstil, wenn die SL es deshalb auf einen Konflikt (mit Verwarnungen oder gar Kündigungsdrohung) ankommen liesse.
Nachbemerkung: Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass man in diesem Forum einen Nickname wählen darf (im Gegenteil; ich praktiziere das ja selber). Es macht es sicher einfacher, über eine heikle Situation zu sprechen – und ich habe hier auch noch niemanden erlebt, der sich hinter einem Pseudonym versteckt hätte, um irgendetwas Unangemessenes von sich zu geben.