Auffälliges Kind stört den Unterricht

Ein Schüler in meiner dritten Klasse ist seit dem Kindergarten massiv auffällig.
Viele Gespräche, Abmachungen und Verwarnungen wurden in dieser Zeit ausgesprochen. Die EB und die Sozialdienste sind involviert. Sein Verhalten hat sich nicht verbessert.
Im Gegenteil, er stört meinen Unterricht nach wie vor massiv.

Nun meine Frage: Wie muss ein Timeout, ein Schulausschluss eingefädelt werden? Worauf muss ich als Lehrperson achten? Was passiert dann mit dem Schüler in der Zeit des Ausschlusses? Wie wird er wieder integriert?

Ich bin dankbar für klare Antworten.

Liebe(r) Aus_der_Praxis

Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der Erziehungsdirektion (heute: Bildungs- und Kulturdirektion [BKD]) des Kantons Bern stellt Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulkommissionen den Leitfaden Disziplinarmassnahmen und Unterrichtsausschluss in den Volksschulen des Kantons Bern (abrufbar unter www.erz.be.ch > Kindergarten & Volksschule > Schulleitungen/Lehrpersonen > Diverse Unterlagen und Formulare) zur Verfügung.

  • Wie muss ein Time-out / ein Schulausschluss eingefädelt werden? Worauf muss ich als Lehrperson achten?

Gemäss Leitfaden ist – sofern vorhanden – zunächst das Krisenkonzept der betroffenen Schule zu Rate zu ziehen (vgl. Ziff. 3.). Sodann äussert sich der Leitfaden ausdrücklich dazu, welche Parteien einbezogen werden sollen (vgl. Ziff. 3.1), zur Wichtigkeit der Dokumentation der Vorfälle (vgl. Ziff. 3.2) sowie zu den möglichen Massnahmen bzw. wer die Massnahmen anordnet (vgl. Ziff. 3.3.1–3.3.10). Auf den Verfahrensablauf des Unterrichtsausschlusses wird schliesslich in Ziff. 4.1–4.8 sowie in Anhang IV des Leitfadens ausführlich eingegangen.

  • Was passiert dann mit der Schülerin oder dem Schüler in der Zeit des Ausschlusses?

Gemäss Leitfaden muss die zuständige Gemeinde vor einem Unterrichtsausschluss klären, welche Fachstelle – z. B. Jugendamt, Sozialdienst – mit den Eltern die Planung der Ausschlusszeit übernimmt (vgl. Ziff. 4.3). Diese ist verantwortlich dafür, mit den Eltern nach einer geeigneten Beschäftigung und Betreuung während des Ausschlusses zu suchen (vgl. Ziff. 4.4 und Ziff. 5.). Während der Ausschlusszeit übergibt die Schulleitung die Fallführung an die beauftragte Fachstelle und nimmt diese im Moment der Wiedereingliederung wieder zurück.

  • Wie wird die Schülerin oder der Schüler wieder integriert?

Zur Wiedereingliederung nach dem Unterrichtsausschluss äussert sich der Leitfaden in Ziff. 6.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Liebe Lehrperson

Ein solche Situation ist für alle Beteiligten nicht einfach. Es ist deshalb wichtig, sich entsprechend unterstützen zu lassen. Die Schulleitung ist verantwortlich für die Schulführung, sie ist sicher durch dich umfassend informiert und wird darauf achten, dass alle weiteren Schritte und Massnahmen korrekt umgesetzt werden.

Es empfiehlt sich, vor einem Schulausschluss den bisherigen Verlauf der Situation nochmals genau zu reflektieren und schriftlich festzuhalten. Mögliche Fragestellungen dazu könnten sein:
• Wie war der zeitliche Ablauf?
• Was wurde wann genau mit wem besprochen?
• Wurden Abmachungen schriftlich festgehalten?
• Wann haben «runde» Tische stattgefunden? Konnten die Eltern erreicht werden? Fühlten sich diese abgeholt? Wie war die Kooperation?

Wie vom «schlauen Bison» bereits erwähnt wurde, ist der Leitfaden «Disziplinarmassnahmen und Unterrichtsausschluss in den Volksschulen des Kantons Bern» sowie das lokale Gesprächskonzept deiner Schule handlungsleitend.

Zu Bedenken ist, dass der Schulausschluss eine zeitliche begrenzte Massnahme (12 Wochen) ist. Kurzfristig bietet diese Möglichkeit eine Entastung, gleichzeitig müssen jedoch die Massnahmen zur Integration bereits zu diesem Zeitpunkt angedacht werden.

Weiter ist wichtig, dass die Bildungskommission rechtzeitig über einen bevorstehenden Schulausschluss durch die Schulleitung informiert wird (Beschwerdeinstanz).

Oberstes Bestreben aller Beteiligten muss es sein, für den Schüler eine passende, förderorientierte Lösung, möglicherweise die richtige schulische Institution, zu finden. Von Herzen gutes Gelingen!