Beurteilungsbericht Volksschule

Welche Bezeichnung für Schuljahr und Pensum ist im folgenden Beispiel korrekt?
Ein Kind besucht den Kindergarten für 6-jährige, zügelt und besucht am neuen Schulort nochmals den Kindergarten für 6-jährige (eine formell nicht ganz korrekte Rückstellung).
Ein Jahr zu spät wird es eingeschult und dürchläuft die Primarstufe ohne Repetitionen. Im Beurteilungsbericht wird jedoch das Schuljahr immer ein Jahr höher bezeichnet als das Pensum (Ende Primarstufe: Schuljahr 7, Pensum 6); Begründung: das Kind sei ein Jahr älter und habe nicht die Einführungsklasse besucht (KKD), was zum Eintrag Schuljahr 6, Pensum 6 führen würde, da die KKD als ein Schuljahr zähle. Das zweite Kindergartenjahr als 6-jährig wird somit als 1. Schuljahr gezählt und das 1. Schuljahr als Repetition.
Ist gesetzlich geregelt, dass der (damals) freiwillige Kindergarten als erstes Schuljahr gerechnet werden kann?
Muss diese Zählweise an der Sekundarstufe nun zwingend weitergeführt werden, also Pensum 7, Schuljahr 8?
Für den Berufswahlprozess, Zeugnisse in den Bewerbungsunterlagen, ist dieser Eintrag leider nicht unerheblich.
Besten Dank für eure Rückmeldungen.

Guten Tag
Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit Ihrer Frage auf die rechtlichen Regelungen im Kanton Bern beziehen.
Sie haben Recht, ein solcher Eintrag ist für den weiteren Schulverlauf der Schülerin oder des Schülers erheblich. Im vorliegenden Fall ist ein Fehler passiert, indem das (zweite) Kindergartenjahr als erstes Schuljahr gerechnet wurde. Für dieses Vorgehen besteht keine Rechtsgrundlage. Kindergartenjahre dürfen nicht als Schuljahre gezählt werden. Dies wird in Zukunft anders sein, weil der Kindergarten ab 2013 Teil der Schule sein wird.
Im vorliegenden Fall muss eine Korrektur vorgenommen werden. Es besteht, falls die Beurteilungsberichte des Schuljahres 2011/12 noch nicht verteilt wurden, die Möglichkeit einer Korrektur auf dem aktuellen Beurteilungsbericht. Die Klassenlehrperson kann auf dem Beurteilungsbericht den korrekten Eintrag vornehmen und die Schulleitung darüber informieren. Falls die Beurteilungsberichte bereits verteilt sind und eine Korrektur gemacht werden soll, ist es am besten, wenn sich die Schulleitung beim zuständigen Schulinspektorat über das korrekte Vorgehen informiert.

Sommerliche Grüsse

Heidi

@ Heidi Besten Dank für die rasche und kompetente Antwort.