Ich (Lehrperson Sek1) interessiere mich sehr für die Ausbildung CAS Deutsch als Zweitsprache. Selbstverständlich würde ich auch gerne DAZ unterrichten. Nun stellt sich für mich aber die Frage, wie ich als ausgebildete DAZ-Lehrperson angestellt werde. Da ich nur niedrigprozentig arbeiten kann (kleiner Sohn), ist der Lohn nicht unrelevant…
Besten Dank für das Interesse an der vertieften Weiterbildung mittels Lehrgang Deutsch als Zweitsprache ( CAS DaZ). Der CAS DaZ richtet sich an Regellehrpersonen sämtlicher Stufen der Volksschule sowie an Lehrpersonen, die Lektionen Deutsch als Zweitsprache unterrichten.
Auf kantonaler Ebene gibt es keine Verpflichtung für den Besuch eines Lehrgangs Deutsch als Zweitsprache für das Unterrichten von DaZ-Lektionen. Eine Schulgemeinde/ Schulleitung kann aber den Besuch des CAS DaZ für eine Anstellung voraussetzen. Betr. Anstellung als DaZ-Lehrperson müsste erwähnt werden, dass es sich tendenziell um befristete, meist teilzeitliche Anstellungen handelt, da die Pensen unsicher und/oder schnell wechseln können. Seit kurzem besteht wieder die Möglichkeit, dass eine abgeschlossene qualifizierte Weiterbildung auf Antrag zu einer Anrechnung von Gehaltsstufen führen kann.
Die nächste Informationsveranstaltung sämtlicher Lehrgänge der PHBern findet statt am 8. November 2016: > Mehr
Der CAS DaZ 2016/2017 ist ausgebucht. Sie können sich auf eine Interessent_innenliste setzen: > Mehr
Ob diese Puzzlestriche bei der Planung weiterhelfen?
Mit sprachigen Grüssen