Eltern gegen Verleumdung anklagen

Hallo zusammen!
Ich bin das erste Mal in einem Forum…da ich nicht mehr weiter weiss.
Ich habe eine Mutter, die mind. 2x die Woche vor dem Klassenzimmer (ich habe eine erste Klasse) steht und mich für alles mögliche beschuldigt: ich habe ihr Unterlagen wissentlich nicht weiter geleitet, ich bin unfair zum Sohn, die Familie passe nicht in meinem Bild, ich soll dies und jenes machen usw. Der SL ist informiert, war beim letzten Elterngespräch dabei, war auch bei einer Diskussion zw. mir und der Mutter dabei, meine Stellenpartnerin bekommt Vieles mit… sie sind zum Glück alle auf meiner Seite, auch weil sie mitbekommen, wie ich mich verhalte! Die Mutter ist auch als fordende und ich möchte mal sagen penetrante und respektlose Mutter bekannt. Schon im Kindergarten war das so.
Nun hat sie der Schulpflege einen Brief geschrieben, in dem ganz viele Unwahrheiten stehen, die geht zu anderen Eltern und redet schlecht über mich… Ich war im ersten Moment ganz ruhig, weil ich mich nichts zu Schulden hab kommen lassen. Mitlerweile denke ich, dass diese Person gefährlich werden kann und möchte dagegen angehen, indem ich sie gegen Verleumdung und übler Nachrede verklage.
Hat jemand Erfahrung damit? Was könnt ihr mir raten? Ich hoffe auf Rat und Beistand!
Danke und Gruss
Melissa

Liebe Melissa

Gestützt auf die Informationen aus deiner Anfrage ist es uns leider nicht möglich, eine konkrete Einschätzung deiner Situation aus rechtlicher Sicht zu machen. Deshalb nachfolgend ein paar allgemeine Informationen und Überlegungen über die Ehrverletzungsdelikte:

  • Üble Nachrede gemäss Art. 173 des schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0): Dieser Straftatbestand hat zum Ziel, jemanden zu bestrafen, der gegenüber einem Dritten über eine andere Person rufschädigende Äusserungen tätigt oder weiterverbreitet. Der Täter kann sich allerdings entlasten und bleibt straflos, wenn ihm der sogenannte Entlastungsbeweis gelingt.
  • Verleumdung gemäss Art. 174 StGB: Die Verleumdung ist üble Nachrede besseres Wissens. Der Täter beschuldigt oder verdächtigt eine Person gegenüber Dritten eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer rufschädigender Tatsachen, die in Wirklichkeit nicht bestehen und somit unwahr sind.
  • Beschimpfung gemäss Art. 177 StGB: Der Beschimpfung macht sich strafbar, wer jemanden in anderer Weise - d.h. nicht durch üble Nachrede oder Verleumdung - durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in der Ehre angreift.

Bei Ehrverletzungen handelt es sich aus rechtlicher Sicht um Antragsdelikte. Bei diesen muss die geschädigte Person innerhalb von drei Monaten seit dem letzten Vorfall oder dem Bekanntwerden der Täterschaft die Strafverfolgung beantragen. Ein Strafantrag kann bei jedem Polizeiposten mündlich oder schriftlich (bei der Staatsanwaltschaft in schriftlicher Form) eingereicht werden. Auch ist es unumgänglich, Beweismittel (z.B. Tagebuch über Vorfälle, Briefe, etc.)vorzulegen. Die Polizei befragt nach der Aufgabe der Anzeige sowohl die geschädigte sowie die beschuldigte Person und allenfalls weitere Personen. Nach den Ermittlungen wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft entweder mit einem Entscheid abgeschlossen oder die Akten werden dem Gericht zur Beurteilung übergeben. Auch kann es sein, dass das Verfahren aus verschiedenen Gründen eingestellt wird - so z.B. wenn das untersuchte Verhalten den objektiven und subjektiven Tatbestand einer Strafnorm nicht erfüllt oder kein anklagegenügender Tatverdacht vorliegt.

Bei Ehrverletzungsdelikten sollte man grundsätzlich bedenken, dass die Beweislage eher schwierig sein könnte. Auch kommt es auf die Intensität der Ehrverletzung an, ob eine Anzeige als notwendig zu erachten ist. Eventuell könnte auch schon ein eingeschriebener Brief - mit der Bitte, das störende Verhalten zu unterlassen und der Androhung, dass beim Wiederholungsfall eine Strafanzeige gemacht wird - von Nutzen sein.
Wahrscheinlich wird mit einer Strafanzeige der Zwist zwischen Dir und der Mutter noch grösser werden. Auch im Hinblick auf die weitere Zusammenarbeit zwischen Euch, würden wir einen Strafantrag eher als letzte mögliche Lösung empfehlen - sofern die Ehrverletzungen nicht eine Intensität angenommen haben, welche für Dich nicht mehr ertragbar sind.
Auf jeden Fall sollte die Schulleitung Dich bei dieser schwierigen Situation unterstützen und versuchen, mit Dir zusammen eine Lösung zu finden.

Wir hoffen, dass sich die Situation für Dich bald bessern wird!

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Liebe Melissa

Sie beschreiben in Ihrer Forumsfrage eine Situation, welche leider immer häufiger vorkommt.
Nicht alle Eltern sind sich bewusst, wo ihre Mitsprache und Mitarbeit wichtig und für ihr Kind unterstützend ist, und welche Bereiche in die Verantwortung der Schule und der Lehrpersonen gehören. Sie schreiben, dass sich die Situation bereits im Kindergarten ähnlich gezeigt hat. Daraus lese ich, dass es hat also weniger mit Ihnen zu tun hat, als mit grundlegenden Fragen der Zuständigkeiten und Abgrenzung.
Gut, dass Ihre Stellenpartnerin Sie unterstützt und dass Sie auch die Schulleitung informiert haben.
Und hier würde ich gerne nachgreifen: Jetzt ist der Moment, wo Sie unbedingt zur Schulleitung gehen und sie um sofortige Unterstützung bitten müssen! Lange sind Sie ruhig geblieben, haben die Konflikte selber geregelt und bewältigt. Jetzt scheint es ein Ausmass angenommen zu haben, das Sie nicht nur belastet, sondern Sie auch in der Ausübung Ihres Auftrags als Klassenlehrerin und Verantwortliche für die ganze Klasse einschränkt. Sie können die SL bitten, dass sie die Kommunikation mit den beteiligten Eltern bis auf weiteres zu sich nimmt, so dass sämtliche direkten Kontakte zu Ihnen sofort eingestellt werden. Die Eltern haben den „Dienstweg“ verlassen und sich an die Behörde gewandt. So können auch Sie von der Aufgabe zurücktreten, erste Ansprechperson für die Eltern zu sein.

Von einer Klage rate ich Ihnen vorerst ab. Es bedeutet eine weitere Eskalationsstufe und verschärft die Situation. Durch das Schreiben an die Behörde wird der Kreis der beteiligten Personen erweitert. Auch wenn es schwierig ist und Sie sich vielleicht verunglimpft fühlen, im Moment würde ich Ihnen empfehlen, sich eher zurück zu ziehen und mit einem rechtlichen Schritt zu zuwarten.

Niesen

Vielen Dank für die aufmunternden Worte!!
Der SL ist seit Kindergarten Zeiten im Bilde und war auch bei Gesprächen dabei! Er weiss zu meinem Glück, wie sie sich schon immer verhalten hat und verhält. Er hat ihr schon gesagt, sie soll künftig nur zu ihm kommen aber das macht sie nicht. Diese Woche war 1x der Vater, 1x die Mutter und 1x eine Bekannte da; also 3 Tage von 5!!! Ich war gestern wieder beim SL und er wird etwas Schriftliches verfassen und sie um Unterlassung auffordern. Irgendwie muss ja trotzdem meine Person und meine Arbeit geschützt werden!!
Bin gespannt…
Freundliche Grüsse
Melissa