An unserer Schule gibt es immer wieder Diskussionen über das „rechtliche Gehör“.
Falls in einem Beurteilungsbericht zum Semesterende oder auch bei einer Mittelschulempfehlung ein negativer Entscheid gefällt wird (z.B. Niveauwechsel nach unten in einem Fach oder Nichtempfehlung für den GU), muss dieser bevor die Eltern den Entscheid schriftlich erhalten z.B. mündlich per Telefon kommuniziert werden.
Aktuelles Beispiel: eine Schülerin verliert Ende Probesemster per 31.1.2018 den Status SpezSek in einem Fach. Am 31.1.2018 wird der Beurteilungsbericht abgegeben.
Muss ich nun zwischen der „Notenkonferenz“ (22.1.2018) und der Abgabe des Beurteilungsberichts mit den Eltern Kontakt aufnehmen, da ich sonst ihr Anrecht auf „rechtliches Gehör“ verletze?
Da ich vorher auch an anderen Schulen unterrichtet habe und dort eine solche Kontaktaufnahme nie Thema war, bin ich unsicher, wie es denn nun rechtlich wirklich aussieht.
Liebe(r) KaMa11
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat auf ihrer Homepage ein sehr ausführliches Merkblatt zum „rechtlichen Gehör“ (für verfügende Behörden).
Zudem enthält die Direktionsverordnung vom 14.05.2013 über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS; BSG 432.213.11) (https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1303?locale=de) wesentliche Bestimmungen zu den Beurteilungsberichten und Schullaufbahnentscheiden.
Einige Bestimmungen, die für die gestellte Frage relevant sein könnten, werden nachfolgend erwähnt:
Die Schulleitung sorgt für die rechtzeitige Information der Eltern und der Schülerinnen und Schüler über Beurteilung, Übertrittsverfahren, Schullaufbahnentscheide und Bildungsgänge (Art. 8 DVBS).
Die Klassenlehrkraft lädt die Eltern und in der Regel die Schülerin oder den Schüler einmal jährlich zum Gespräch ein.
Das Gespräch dient der Information über die schulische Entwicklung und das Verhalten, insbesondere das Sozialverhalten, der Schülerin oder des Schülers. Grundlage des Gesprächs bilden die Beobachtungen der Lehrkräfte, die Arbeiten und die Selbstbeurteilung der Schülerin oder des Schülers sowie allenfalls die Standortbestimmung oder der Beurteilungsbericht. (Art. 9 Abs. 1, 3 und 4 DVBS).
Der Zeitpunkt des Elterngesprächs ist im deutschsprachigen Kantonsteil frei wählbar (Art. 10 DVBS).
Die Zuweisung zu oder das Verbleiben in einem Schultyp oder Niveaufach der Sekundarstufe I erfolgt in Form eines Schullaufbahnentscheids, welcher von der Schulleitung getroffen wird (Art. 11 Abs. 1 Bst. g und h sowie Abs. 2 DVBS).
Der Beurteilungsbericht enthält u.a. Angaben zum Schullaufbahnentscheid und die nötigen Angaben zum Elterngespräch (Art. 28 Abs. 1 Bst. d und g DVBS).
Die Schulleitung beschliesst den Beurteilungsbericht auf Antrag der Klassenlehrkraft (Art. 28 Abs. 3 DVBS).
Die Eltern sowie die Schülerin oder der Schüler bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie den Beurteilungsbericht erhalten und eingesehen haben (Art. 29 Abs. 3 DVBS).
Sodann wird in Art. 31 Abs. 3 des Volksschulgesetzes vom 19.03.1992 (VSG; BSG 432.210) festgehalten, dass die Eltern über wichtige Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht und dem Schulbetrieb informiert werden.
In der Regel finden die Elterngespräche vor Eröffnung der Beurteilungsberichte statt. Im Rahmen der Elterngespräche werden die Eltern oder die Erziehungsberechtigten u.a. über die schulischen Leistungen ihrer Kinder und die beabsichtigten Schullaufbahnentscheide informiert. Auch erhalten sie die Möglichkeit, sich zu den beabsichtigten Entscheide der Schule zu äussern. Dies ermöglicht der Schule, die Meinungen und Äusserungen der Eltern bei ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Gerade bei negativen Entscheiden ist das sehr wichtig. Die Eltern werden einen negativen Entscheid besser akzeptieren können, wenn sie im Voraus informiert und angehört wurden. Zugleich wird dadurch auch das „rechtliche Gehör“ gewährt. Somit erübrigt sich aus unserer Sicht eine nochmalige Kontaktaufnahme mit den Eltern vor der Eröffnung des Beurteilungsberichts.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison
Lieber schlauer Bison
Besten Dank für die ausführliche Antwort, sie hat mich in meiner Ansicht bestärkt.
Liebe Grüsse
KaMa11