Lagergeld einziehen und verwalten

Wie werden bei euch an der Schule Lagergelder von den Eltern eingezogen und verwaltet? Läuft dies alles über das private Konto der Lehrperson oder hat die Gemeinde ein Konto, welches für die Abwicklung der Gelder gebraucht werden kann? Wie sieht es rechtlich aus? Kann eine Lehrperson die Gelder von Eltern einfordern und dann auf ihrem privaten Konto zwischenlagern? Kann die Lehrperson der Gemeinde auch sagen, dass sie nicht bereit ist, die Lagergelder über das Privatkonto abzuwickeln…?

Liebe/r Lehrer MA

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Herzliche Grüsse, die Redaktion

Liebe(r) Lehrer_MA

Grundsätzlich gilt im Kanton Bern, dass Kostenbeiträge der Eltern («Elternbeiträge») an obligatorischen Landschulwochen, Sportlager usw. zulässig sind (s. hierzu die Empfehlungen und Hinweise des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung [AKVB] der Bildungs- und Kulturdirektion [BKD] des Kantons Bern vom Dezember 2020 zur Finanzierung im Volksschulunterricht; abrufbar unter https://www.akvb-gemeinden.bkd.be.ch/de/start/organisation-finanzierung/unentgeltlichkeit-des-unterrichts.html).

Sodann liegt jedoch der Aufgabenbereich der Elternbeiträge, d. h. namentlich auch die Beantwortung der Fragen wer sie einzuziehen und wie deren Verwaltung zu erfolgen hat, in der Autonomie der Gemeinden. Soweit ersichtlich, fallen die von den Gemeinden hierzu erlassenen Regelungen sehr uneinheitlich aus. So wird bspw. in der Gemeinde Ostermundigen festgehalten, dass die Elternbeiträge «durch die Lehrpersonen gegen Quittung» eingezogen werden (s. die Richtlinien der Schulkommission Ostermundigen über die Finanzierung von besonderen Aktivitäten). Wohingegen bspw. in der Gemeinde Moosseedorf Elternbeiträge «in der Regel durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt» werden (s. die Verordnung des Gemeinderats von Moosseedorf über die Finanzierung von Reisen, Exkursionen und Lagern an der Volksschule Moosseedorf).

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Lieber schlauer Bison

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich stelle auch fest, dass die Handhabung je nach Gemeinde sehr unterschiedlich ist. Ich werde nun nochmals das Gespräch mit der Finanzverwaltung suchen und hoffe auf eine für die Lehrpersonen einfache und gangbare Lösung.

Liebe Grüsse, Lehrer_MA