Nachteilsausgleich

Hallo

Immer wieder beschäftigt uns Details im Umgang mit dem Beurteilen bei angepassten Rahmenbedingungen („Nachteilsausgleich“).
Ich habe unter anderem bereits gelernt, dass ein Lernziel gleich oder gleichwertig sein muss.

Meine aktuelle Frage:
Ein Kind mit LRS hat ein Diktat oder Franz-Fichier.
Darf es nun bei der Lernkontrolle Rechtschreibehilfen brauchen, wenn doch das Lernziel Rechtschreibung ist?
Wir handhaben diese Situation im Moment so, dass das Kind eine reduzierte Menge lernen muss, ihm mehr Zeit gewährt wird und es ev. ein Wanderdiktat anstelle eines mündlichen Diktats machen kann.
Es darf aber nicht im PC die Rechtschreibekorrektur anwenden (oder im Franz gar die Übersetzung nützen).

Das Kind darf diese Rechtschreibehilfen benützen, wenn es bei Texten vor allem den Inhalt, Satzstellung, Aufbau etc. geht.

Machen wir dies richtig so?

Liebe Zialia
danke für deine Frage. Diese trifft ein sehr zentrales Thema rund um den Nachteilsausgleich und wurde intern an mich weitergeleitet.
Gerne werde ich dir spätestens morgen Abend eine ausführlichere Antwort geben.
Liebe Grüsse
inad

Liebe Zialia

Zu deiner aktuellen Frage im Umgang mit Beurteilung bei angepassten Rahmenbedingungen gebe ich dir gerne folgende Gedanken und Anregungen mit:

Bei der Formulierung von angepassten Rahmenbedingungen steht immer die Frage im Vordergrund, wie sich die LRS bei dem betreffenden Kind auswirkt und wie viele respektive wie umfangreiche, strukturelle Anpassungen nötig sind, um den Nachteil auszugleichen.
So kann deine Frage nicht generell beantwortet werden, weil jeder Nachteilsausgleich individuell ist.
Grundsätzlich ist das Ziel aber immer, die Nachteile, welche aus der Beeinträchtigung resultieren auszugleichen.
Bei der Lernstörung LRS, welche die Bereiche Lesen und Schreiben betrifft, ist es somit auch nötig, die möglichen Nachteile bei Lernzielen rund um Lesen und Schreiben auszugleichen.
Du schreibst ja, dass ein Lernziel gleichwertig sein soll. Somit ist je nach Lernsituation für eine Schülerin/einen Schüler mit einer ausgewiesenen Störung im Bereich Rechtschreibung das Bearbeiten von Lernzielen im Bereich Rechtschreibung mit einer Rechtschreibhilfe ein gleichwertiges Vorgehen. Die Auswirkungen der Lernstörung sind ja so, dass der/die betreffende Schüler/Schülerin nicht die gleiche Leistung im Rechtschreiben (z.B. Aufbau von innerem Lexikon) erreichen kann, wie ein Kind ohne Schwierigkeiten.
Lernbiographisch ist also ab einem gewissen Alter, bei schweren Beeinträchtigungen sicher ab der Mittelstufe, der gezielte Einsatz und Umgang mit den Hilfsmitteln zentraler als die Rechtschreibung an sich. Es ist somit für den betreffenden Schüler/die betreffende Schülerin ein gleichwertiges Lernziel, wenn es die geforderten Leistungen unter Anwendung der entsprechenden Hilfsmittel erbringen kann. Es wird gar nicht erwartet, dass das der Schüler/die Schülerin die Rechtschreibung ohne Hilfen noch vollumfänglich erlernt sondern eben die Schwierigkeiten kompensiert.
Je nach Ausmass der Beeinträchtigung können aber auch strukturelle Anpassungen wie mehr Zeit, weniger oder nur gezielte (z.B. zum aktuell geübten Rechtschreibschwerpunkt) abgefragte Lerninhalte oder andere Formen der Überprüfung (z.B. Wanderdiktat) ausreichen. Dann ist der Einsatz der Hilfsmittel in der Rechtschreibsituation nicht nötig. Mit diesen Massnahmen schöpft ihr ja auch viele Aspekte der inneren Differenzierung und des Beurteilungsmosaiks aus.
Hier wäre allenfalls noch wichtig zu überlegen, wie die Rechtschreibung auch noch überprüft werden kann, ausser mit Diktaten.

Ich hoffe, diese Gedanken klären eure Fragen ein wenig?
Über eine Reaktion von dir freue ich mich.

Liebe Grüsse inad

Liebe Inad

Herzlichen Dank für deine Ausführungen.
Ich merke, dass wenn es Grauzonen gibt, auch Unsicherheiten entstehen und der Bedarf an Erklärungen und allenfalls Rechtfertigung gegenüber den Eltern grösser ist. Mir ist aber auch klar, dass es gerade in diesem Fall nicht einfach nur schwarz-weiss gibt. Einfacher wäre es, wie so an vielen Orten :slight_smile:
Mit deiner Erklärung sehen wir nun aber im konkreten Fall klarer. Selbstverständlich ist diese Art der Überprüfung der Rechtschreibung nur ein Teil der Beurteilung Rechtschreibung und noch ein kleinerer, wenn es ums Schreiben und das Fach Deutsch geht.

Merci!

Liebe Grüsse
Zialia