Prüfungsvorbereitung zu Hause

Gemäss neuen AHB sind an der Oberstufe noch maximal 1,5 h Hausaufgaben erlaubt.
Nun stellt sich die Frage, ob darin das Üben auf eine Prüfung enthalten ist oder nicht. Das macht einen riesigen Unterschied.

Falls die Prüfungsvorbereitung zu den Hausaufgaben gehört, so muss die Schulleitung wohl die Weisung herausgeben, dass keine sonstigen Hausaufgaben mehr erteilt werden.

Was ist hier wohl die Sicht des Kantons/der Erziehungsdirektion?
Ich würde mir eine unmissverständliche Information wünschen!

PS: Natürlich stellt sich die Frage auch für Zyklus 1 und 2!

Die Schülerinnen und Schüler werden mit dem Lehrplan 21 mehr Lektionen haben als bisher und somit mehr Zeit in der Schule verbringen. Dies hat einerseits Auswirkungen auf die Hausaufgaben, andererseit auch Auswirkungen auf den Unterricht. Dieser Umstand wird in den AHB nebst den Vorgaben für die maximale Dauer von Hausaufgaben pro Woche ebenfalls beschrieben:

„Die Schule fördert das selbständige Lernen und die zunehmende Verantwortung für den eigenen Lernprozess hauptsächlich im Unterricht. Ebenso gehören Übungs- und Vertiefungsphasen, insbesondere auch im Hinblick auf Beurteilungsanlässe, grundsätzlich zum Unterricht.“

Wenn vor allem im Unterricht geübt und vertieft wird, sollte die Vorbereitung auf eine Lernkontrolle auch kürzer sein als bisher. Ob die Schulleitung eine Weisung herausgibt oder nicht, hängt vom Führungsstil und den Zusammenarbeitsformen ab. Die AHB sehen vor, dass Absprachen im Klassenteam notwendig sind, damit die zeitlichen Vorgaben für die maximale Hausaufgabenzeit pro Woche nicht überschritten wird.

Kurz gefasst: Prüfungsvorbereitungen, die zuhause geleistet werden sollen, gehören zu den Hausaufgaben. Richtig?

Ja, so ist es.