In meinem Kindergarten hat es eine schwierige Mutter. Diese hat seit einigen Jahren einen Freund, wobei der Freund sehr viele Informationen einholt bzw. auch an wichtigen Gesprächen teilnehmen will.
Wie sieht diesbezüglich die Rechtslage aus? Kann ich ihm alle Informationen vorenthalten? Was müsste er tun, um an Informationen zu gelangen bezüglich der Mitsprache bei Elterngespräche, etc.
Rechtlich gesehen haben die erziehungsberechtigten Personen Anrecht auf Informationen über den schulischen
Verlauf, über anstehende Schullaufbahnentscheide, über besondere Vorkommnisse usw. Aus der von Ihnen geschilderten Situation schliesse ich, dass die Mutter alleine erziehungsberechtigt ist und dass der Freund sie dabei unterstützt. (Falls eine Unsicherheit bezüglich der Erziehungsberechtigung besteht, müsste dies abgeklärt werden.)
Die Unterstützung des Freundes schliesst nicht ein, dass er ein Anrecht auf direkte Informationen hat. Er kann zwar nach Absprache mit Ihnen die Mutter des Schülers zu den Elterngesprächen begleiten, hat aber rechtlich gesehen keine Mitsprache.
Als Lehrperson können Sie sich an die rechtliche Situation halten, dies ist aber nicht in jedem Fall ganz einfach zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund wäre sicher empfehlenswert, die Situation mit den Beteiligten an einem Gespräch zu klären. Unter Umständen ist zu prüfen, ob bei diesem Gespräch die Schulleitung einzubeziehen ist, dies um zu signalisieren, dass es sich hierbei um eine Regelung handelt, welche für die gesamte obligatorische Schulzeit gilt.
Sie fragen, was der Freund tun müsste, um an Informationen zu gelangen bezüglich der Mitsprache bei Elterngesprächen. Mitsprache bei Elterngesprächen kann der Freund nur erlangen, wenn er auch erziehungsberechtigt ist. Dies ist eine zivilrechtliche Frage und dazu empfiehlt es sich, eine Rechtsberatungsstelle aufzusuchen.