Schulreisen an IPB anrechnen

Als TP Lehrperson bin ich immer wieder im Einsatz an meinen unterrichtsfreien Tagen.(Schulreise, Wellenmorgen, Sporttag)
Zu einem gewissen Teil gehört das auch zum Berufsauftrag, soweit klar. Ich schreibe meine Arbeitszeit auf und leiste viel mehr solche Stunden. Gibt es eine Entschädigung? Können sie dem IPB Konto gutgeschrieben werden? Oder welche Kompensationsmöglichkeiten habe ich?

Liebe/r Xenit
Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.
Herzliche Grüsse, Belinea

Liebe(r) Xenit,

gemäss Art. 41 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) wird das Gehalt entsprechend dem Beschäftigungsgrad ausgerichtet. Der Beschäftigungsgrad der Lehrperson wird durch die Anzahl Wochen- oder Jahreslektionen bestimmt (Art. 42 Abs. 1 LAV). Wie viele Wochen- oder Jahreslektionen einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent entsprechen, ist abhängig von Schultyp sowie Schulstufe und wird in den Anhängen 3A und 3B der LAV geregelt. Längere Abweichungen hiervon oder zusätzlich erteilte resp. anfallende Einzellektionen können dazu führen, dass der Beschäftigungsgrad einer Lehrperson nicht dem tatsächlich entlöhnten Beschäftigungsgrad entspricht. Nach Möglichkeit sollten diese Abweichungen im gleichen Semester kompensiert werden. Ausgleichen kann eine Lehrperson die Abweichungen einerseits im Rahmen der Erfüllung des Berufsauftrags oder andererseits durch Mehr- oder Minderlektionen. Ist eine Kompensation innert dieser Frist nicht möglich, gibt es weitere Möglichkeiten, die Abweichungen zwischen dem effektiven und dem entlöhnten Beschäftigungsgrad zu korrigieren. Nähere Informationen finden sich unter dem nachfolgenden Link zur Wissensplattform Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen des Kantons Bern (https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=10356146).

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Lieber schlauer Bison

habe ich dich richtig verstanden: Person A organisiert die Schulreise der Klasse X (rekognoszieren, Programm zusammenstellen, Budget, Durchführung…) und kann deshalb am Schulreisetag nicht an der Klasse Y unterrichten (z.B. 3 Lektionen). Person B übernimmt nun für A die Stellvertretung an Y und macht die 3 Lektionen. Jetzt wäre das Ziel, dass A diese Vertretung im Laufe des Schuljahrs wieder kompensiert, d.h. für Person B an einem anderen Tag 3 Lektionen unterrichtet? Also ist A doch die „Doofe“, die viel Zeit in die SChulreise investiert und als Dank dann noch 3 Lektionen „kompensieren“ darf?

Danke für diene Rückmeldung,

MakeSchoolGreatAgain

Liebe(r) MakeSchoolGreatAgain

Aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben, die eine Lehrpersonen nebst dem Unterrichten im Rahmen des Berufsauftrages (s. hierzu auch https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=14951552) erfüllt, wird die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Bern nicht nur aufgrund der Anzahl gehaltener Lektionen pro Woche (der Unterrichtszeit) festgelegt, sondern – analog zu den anderen Kantonsangestellten – gilt eine Jahresarbeitszeit. Die Jahresarbeitszeit entspricht insgesamt rund 1’930 Stunden und beinhaltet sowohl die Unterrichtszeit als auch die unterrichtsfreie Zeit (Art. 40 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV; BSG 430.251.0]). Eine Arbeitszeiterfassung ist für Lehrpersonen rechtlich nicht verankert.

Gemäss den Ausführungen der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD; abrufbar unter https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=10356148) ist die unterrichtsfreie Zeit diejenige Zeit, in der eine Lehrperson nicht unterrichtet, aber die weiteren Bestandteile ihres Berufsauftrags erfüllt, wie bspw. das Vor- und Nachbereiten des Unterrichts, die Mitarbeit bei der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung, das Zusammenarbeiten und die Weiterbildung. «Der grösste Teil der unterrichtsfreien Zeit machen die Schulferien aus. Diese dienen den Lehrpersonen einerseits zur Erholung, also zum Bezug von Ferien, und geben ihnen andererseits die Möglichkeit zur Kompensation der während der Schulwochen geleisteten Mehrarbeit (bspw. Elterngespräche, Schulprojekte, Landschulwochen, Abschlussreisen o.ä.). Die Schulferien dienen weiter der langfristigen Planung des Unterrichts, der individuellen Weiterbildung, aber auch der Mitarbeit an Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung.» Demnach dürfte also im Normalfall auch für geleistete Mehrarbeit wegen Schulreisen (Rekognoszieren, Programm erstellen, Durchführung etc.) während der unterrichtsfreien Zeit eine Kompensationsmöglichkeit bestehen.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison