Spielen auf Pausenplatz nach Unterricht

Nach Unterrichtsende am Mittag und Nachmittag verweilen die Schüler auf dem Pausenplatz und gehen nicht nach Hause. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien und ungemässem Umgang mit Spielgeräten. Es besteht keine Aufsicht mehr durch die Lehrerschaft.
Können die Schüler von der Schule aus nach Hause geschickt werden? Wer trägt die Verantwortung für die Freizeit der Schüler auf dem Pausenplatz, wer ist befähigt, einzugreifen? Was kann man verbieten?

Liebe/-r Heki

Sofern der Pausenplatz öffentlich zugänglich ist, handelt es sich bei ihm um eine sog. „öffentliche Sache im Gemeingebrauch“. Die Nutzung des Pausenplatzes ist damit für jedermann bewilligungsfrei und unentgeltlich, solange sie bestimmungsgemäss und gemeinverträglich ist. Die Schule kann deshalb (grundsätzlich) niemanden, d. h. weder Schüler noch Dritte, des Pausenplatzes verweisen; umgekehrt ist sie (grundsätzlich) auch nicht dafür verantwortlich, was nach Unterrichtsende auf dem Pausenplatz passiert. Sollte es jedoch zu grösseren Raufereien und/oder zur Beschädigung von Spielgeräten kommen, darf das Gemeinwesen (Lehrperson, Schulabwart, Polizei) einschreiten und die jeweiligen Verursacher nach Hause schicken; bei schwereren Vorfällen ist ein Einschreiten sogar Pflicht.

Wird der Pausenplatz dagegen nach Unterrichtsende abgeriegelt, fällt er – als sog. „Betriebssache“ – in den Anwendungsbereich der Schulordnung. Aus dieser sollte sich u. a. ergeben, ob Schüler den Pausenplatz nach Unterrichtsende überhaupt benützen dürfen und, wenn ja, unter welchen Bedingungen, welche Konsequenzen ungebührliches Verhalten nach sich zieht sowie inwieweit der Schule eine Aufsichtspflicht zukommt.

Auf jeden Fall gilt: Falls die Nutzung des Pausenplatzes nicht bereits in einer kommunalen oder betriebseigenen Nutzungsordnung geregelt ist, sollte dies möglichst bald geschehen.

Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben. Lieber Gruss, SchlauerBison