Unterschied und Auswirkung auf Lohn

Guten Tag,

Im Merkblatt ‚Unterrichtsbefähigung und Unterrichtsberechtigung in der Volksschule‘ der Erziehungsdirektion Bern sind diese aufgeführt. Mir ist nicht klar was der Unterschied zwischen Unterrichtsbefähigung und Unterrichtsberechtigung ist und welchen Einfluss diese auf den Lohn haben? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Freundliche Grüsse

Guten Tag

Die EDK verwendet ausschliesslich den Begriff „Befähigung“. Im Kanton Bern werden Befähigung und Berechtigung folgendermassen unterschieden:
Die Befähigung erwirbt man für Fächer oder Stufen, die man studiert und abgeschlossen hat. Demgegenüber kann die Unterrichtsberechtigung (Berechtigung zur unbefristeten Anstellung) weiter gehen. Der Bachelor- oder Masterabschluss Vorschulstufe/Primarstufe bzw. Sekundarstufe I berechtigt z. B. im Kanton Bern, auch in Fächern, die nicht studiert wurden in unbefristetem Arbeitsverhältnis und in der Regel ohne Lohneinbusse zu unterrichten. Man hat im Kanton Bern also in gewissen Fällen die Berechtigung, nicht studierte Fächer zu unterrichten.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ans Amt für Hochschulen der Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Jean-Hugues Lüthi, stv. Vorsteher Abt. Pädagogische Hochschulen ERZ,
Tel. 031 633 85 35
jean-hugues.luethi@erz.be.ch
oder:
Amt für Hochschulen (AH)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
ah@erz.be.ch
Tel. 031 633 84 07

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.

mars