Wann braucht s Einwilligung der Eltern

Mit der Einführung von M+I wird es wohl noch häufiger, dass die SuS mal hier mal dort ein Login für dies und das haben müssen. Soweit ich mitbekommen habe, ist zum Beispiel die Einwilligung der Eltern notwendig, wenn die SuS E-Mail haben.

Nebst den Logins für Antolin, für tipp10.de habe ich nun fürs neue Schuljahr die SuS-Logins für Weebly erstellt und mich dabei gefragt, ob dafür denn auch wieder die Einwilligung der Eltern notwendig ist.

Frage: Wo finde ich die entsprechenden Richtlinien?

Merci vielmals und schöne Sommertage!

Liebe Norröna

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse, Redaktion des Forums für Lehrpersonen

Liebe Norröa,
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein empfehlen wir von der Schulinformatik in jedem Fall und für jeden Dienst das Einverständnis der Eltern einzuholen. Einen guten Einstieg ins Thema gibt das Datenschutzlexikon des Kantons Zürich, welches auch als App erhältlich ist.
Wir unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Bern mit einer Webseite http://kibs.ch/datenschutz/ . Datenschutz und die Auslegung des Datenschutzgesetzes sind wichtige Themen, die längst nicht fertig diskutiert sind und im Zuge der Digitalen Transformation noch oft für heftige Auseinandersetzungen sorgen werden. Aus diesem Grund und um unproduktive Diskussionen in den Schulen zu vermeiden, sind unsere Empfehlungen eher restriktiv. Das siehst du bei unserer Empfehlung zu WhatsApp (http://kibs.ch/datenschutz/) sehr gut.
Die besten Erfahrungen machen Schulen, wenn sie proaktiv kommunizieren und die Nutzung der verschiedenen Dienste den Erziehungsberechtigten gegenüber gut begründen.
Herzliche Grüsse Kurt Reber, PHBern, Leiter Schulinformatik

Merci vielmals für diese Antwort!

Den Hinweis, aktiv die Eltern über die genutzten Dienste zu informieren, finde ich sehr gut. Mit der Unterschrift/dem Einverständnis für jeden genutzten Dienst - ich spreche jetzt von „harmlosen“ Diensten wie tipp10.de, antolin, learningapps.org etc. - eröffnet man aber in einem gewissen Sinne jedesmal neu die Diskussion, ob dieser Dienst jetzt ok sei oder nicht und das dürfte insbesondere bei schwierigen Eltern sehr mühsam werden, oder?

Aufgrund dieser Informationen werde ich jetzt über die passwortgeschützten Dienste (also z.B. Weebly nicht öffentlich) die Eltern informieren, aber dafür noch das Einverständnis einzuholen, da fehlt mir jetzt noch ein bisschen die persönliche Überzeugung… Aber selbstverständlich werde ich die Augen und Ohren offen halten.

Gemäss dem Zürcher Datenschutzlexikon - und aufgrund einer Diskussion an der letzten SMI-Tagung - ist die Einwilligung für E-Mail sicher sinnvoll und notwendig. Wenn das bei uns mal aktuell wird, werde ich das sicher tun. Aber das geschieht ja meistens aufgrund von Empfehlungen und Diskussionen. Ich fände es wichtig, dass wir LP in solchen Fällen schnell und klar die rechtlichen Grundlagen finden - sofern es sie bei dieser flüchtigen Materie überhaupt geben kann.

Liebe Gruess, Norröna

Bei uns an der Oberstufe bewährt sich in diesem Zusammenhang das Google-Produkt G-Suite for Education (früher Google Apps for Education genannt): alle Jugendlichen erhalten ein Login für dieses Cloud-App-System der Schule und die Eltern werden in erster Linie darüber informiert. Weil in der G-Suite zahlreiche Apps und eine Schul-Mailadresse enthalten sind, entfällt erstens der eine oder andere externe Zusatzdienst. (Von den Beispielen hier etwa Weebly). Zweitens kann bei vielen Registrierungen automatisch die Google-Identität der Schule verwendet werden, womit für mich eine besondere Information der Eltern nicht nötig ist. Und falls drittens doch einmal eine Zusatz-Registrierung nötig ist, verwenden die Jugendlichen dafür die Schul-Google-Mailadresse. Eine solche Registrierung mit der Schul-Adresse fällt meiner Ansicht nach auch in die pädagogische Verantwortung der Lehrperson und der Schule und braucht auch keine spezielle Eltern-Information. Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Lehrperson ein Lehrplan-konformes Konzept fürs arbeiten mit der gewünschten Anwendung hat.

Beste Grüsse, R_Morgy

Liebe Norröa,

in meinem Beitrag vom 27.7.18 habe ich einen falschen Link zu den Informationen zur Nutzung von Chats in der Schule angegeben. Du findest die Seite unter: http://kibs.ch/chats/ ich danke für’s Verständnis.

Mit der Einwilligung der Eltern ist man tatsächlich immer auf der richtigen Seite.