Liebe Leute
Letzten Sommer habe ich eine Stelle in einem neu zu eröffnenden Kindergarten angetreten.
Ich wurde im Mai auf den 1. August gewählt, die Stelle meiner künftigen Stellpartnerin war noch nicht besetzt. Ich habe mich sehr auf die neue Stelle gefreut.
In den folgenden Gesprächen zur Anstellung habe ich dann festgestellt, dass mein künftiger Kindergarten wirklich neu ist, das heisst leer.( Keine Möbel, keine Spielsachen, nichts)
Man hat mir einen grosszügigen Betrag in Aussicht gestellt und mir «erlaubt» den Kindergarten ganz nach meinen Wünschen einzurichten.
Zu meiner Situation:
Ich steige nach einer längeren Familienzeit und anderen Anstellungen wieder in den Lehrberuf ein. Was zu einer Kg Einrichtung gehört, musste ich mir zusammensuchen, zudem kannte ich aus meinem künftigen Kollegium noch niemanden, war auch beruflich nirgendwo vernetzt.
Ich war sehr froh, eine Stelle gefunden zu haben und habe gar nicht realisiert, was von mir erwartet wurde und was ich «einfach so» gemacht habe.
Bis zum Stellenantritt am 1. August und meinem ersten Lohn habe ich sehr viele Stunden bzw. Wochen gearbeitet. Zu Schulbeginn war ich zwar sehr motiviert, doch auch recht müde von der ganzen Arbeit.
Meine Frage:
Was darf ich eigentlich erwarten, wenn ich eine Stelle antrete?
Was muss vorhanden sein in einem Kindergarten oder einem Schulzimmer?
Ist es rechtens, dies einfach unentgeltlich zu leisten oder kann ich irgendwo eine Entschädigung einfordern?
Danke für die Hinweise.
Hallo
Im Kanton Bern werden (öffentliche) Kindergärten vom Kanton und den Gemeinden geführt (vgl. hierzu Art. 43 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 [KV; BSG 101.1] und Art. 5 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 [VSG; BSG 432.210]).
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören dabei auch die Beschaffung der Räumlichkeiten sowie deren Unterhalt und Einrichtung. Die Verantwortung für die Schulanlage, gerade auch die Anschaffung von Mobiliar, obliegt in der Regel der Schulleitung (vgl. PLOTKE, Schweizerisches Schulrecht, 2. Aufl., Bern 2003, S. 344). Freilich ist es denkbar, dass die Verantwortung für die Anschaffung von zweckmässigem Mobiliar (z. B. Möbel, Spielsachen, etc.) nach Vereinbarung einer Lehrperson übertragen wird.
Selbstverständlich müsste diese dann aber auch für die Arbeitszeit, die sie für solche Zusatzaufgaben aufwenden muss, angemessen entschädigt werden. Dass eine Lehrperson – wie vorliegend – noch vor ihrem Stellenantritt wochenlang arbeiten muss, damit der neu eröffnete Kindergarten zu Beginn des Kindergartenjahrs überhaupt benutzt werden kann, und dafür in keiner Art und Weise entschädigt wird, ist meiner Ansicht nach nicht rechtmässig.
Ich würde Dir empfehlen, mit der Schulleitung das Gespräch zu suchen. Sollte dies zu keinem (oder zu keinem befriedigenden) Ergebnis führen, steht es Dir anschliessend frei, eine Verfügung zu verlangen und dagegen bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern Beschwerde zu führen.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison