Wer organisiert im Krankheitsfall?

Guten Tag

Unsere Schulleitung hat uns informiert, dass sie bei Krankheitsfall nicht organisiert. Das heisst, die kranke Lehrperson muss selbst schauen, dass eine Stellvertretung gefunden wird. Unter Umständen müsste man dann krank arbeiten kommen.

Nun meine Frage: Darf die Schulleitung dies von sich weisen? Gehört dies nicht in ihren Aufgabenbereich?

Vielen Dank für die Antwort und liebe Grüsse
S.

Liebe/r S.

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.

Wir haben sie intern dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse,

das Moderationsteam

Guten Tag

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für das Personalmanagement bei der Schulleitung, diese kann das Vorgehen hinsichtlich der Stellvertretungen delegieren. Die Verantwortung kann auch geteilt werden, was in einigen Schulen der Fall ist. Z. B. gibt es Schulen, an denen immer drei Lektionen im Voraus vorbereitet werden, damit eine Stellvertretung dann rasch und unkompliziert einsteigen kann. Oder Schulen bauen einen Pool an Stellvertretungen auf, der für kurzfristige Anfragen zur Verfügung steht und den Lehrpersonen im Krankheitsfall selbst anfragen.
Sinnvoll ist es, wenn sich sowohl die Lehrpersonen wie auch die Schulleitungen in der Verantwortung sehen und das Vorgehen in der Schule geklärt ist.
Ich hoffe, mit dieser Antwort zu dienen.

Freundliche Grüsse
Danica Zurbriggen, Studienleiterin DAS Schulen leiten

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Grundsätzlich ist die Antwort von d.z. korrekt. Aber: Die Schulleitung ist für das Personalmanagement und damit für die Organisation von Stellvertretungen angestellt und bezahlt. Sie kann deshalb diese Aufgabe nicht einfach an eine (kranke) Lehrperson „delegieren“, sondern muss bilateral mit einer interessierten Lehrperson eine entsprechende Abmachung treffen zur Übernahme dieser Aufgabe, die dann auch aus dem Schulleitungspool entschädigt werden muss. Es geht also nicht, dass man einfach eine kranke Lehrperson in die Verantwortung nimmt zur Organisation ihrer eigenen Krankheitsstellvertretung. Trotzdem: In einem guten Schulklima erachte ich es als selbstverständlich, dass man einander hilft, versucht, Lösungen zu finden, sich gegenseitig unterstützt, so dass es durchaus sinnvoll sein kann, wenn eine Lehrperson, die krank ist, selber für Ersatz sorgt, wenn dies sinnvoll und möglich ist. Aber erzwingen kann eine Schulleitung das nicht, genau so wenig, wie die Übernahme einer Stellvertretung, dies ist nur im Konsens möglich.

Wow, wie unprofessionell! Da wäre es schon spannend, zu erfahren, welche Schule das ist! (Aber klar, geht natürlich nicht.)
Das ist ganz klar ein Aufgabenbereich der Schulleitung. Kann in meinen Augen nur delegiert werden, wenn z.B. eine Person eine Stellvertretungsfunktion (für die SL) hat und auch dafür bezahlt wird.