Berner Bildungstag

Bei uns an der Schule ist der Berner Bildungstag für die Schüler:innen schulfrei und für alle Lehrpersonen verpflichtend, losgelöst von Pensengrösse oder ob man an diesem Tag unterrichtet. Ist dies wirklich im Sinne des Bildungstages?

Liebe/r abcd

Wir haben deine Frage innerhalb der PHBern diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass wir hierzu keine Aussage machen können. Die PHBern ist weder Veranstalterin des Berner Bildungstags noch hat sie in irgendwelcher Art Einfluss auf das Setzen der angesprochenen Rahmenbedingungen an den Schulen im Kanton Bern. Evtl. gibt es aber andere Personen, die zu dieser Frage etwas beitragen können und wollen?

Hallo abcd
der Berner Bildungstag ist letztendlich eine Weiterbildungsveranstaltung und wenn die SL die Weiterbildung als verpflichtend erklärt, dann ist sie aus meiner Sicht verpflichtend. So, wie wenn sie bspw. ein Hol-Angebot organisiert.
Ausserdem lohnt sich ein Besuch in jedem Fall :wink:

Ich denke, die Frage zielt wohl eher darauf ab, ob die Schulleitung in diesem Fall die Lehrperson zur Teilnahme am Bildungstag verpflichten kann.

Dann wäre es eine Frage zu Arbeitszeit und Präsenzpflicht (Art. 40, 60-62 LAV):

Die Schulleitung kann über die Arbeitszeit der Lehrperson verfügen. Ausserhalb der Unterrichtszeit aber nur für maximal 5 Tagen pro Jahr und unter Ankündigung von spätestens 9 Monaten im Voraus. Aus der LAV geht nicht klar hervor, was mit Unterrichtszeit gemeint ist. Die Wissensplattform präzisiert dort und stellt klar, dass mit „ausserhalb der Unterrichtszeit“ Samstage und die Schulferien zählen.

Auch wenn also eine Lehrperson an einem Tag keinen Unterricht hat, zählt dieser Tag zur Unterrichtszeit der Schule und die Schulleitung kann die Lehrpersonen im Rahmen ihres Berufsauftrags an solchen Tagen aufbieten.