Für Schule arbeiten bereits vor Anstellung

Liebes Forum

Ich habe mich für eine Stelle beworben und hätte sie auch erhalten. Bis zur eigentlichen Anstellung am 1.8. hätte ich aber ab sofort (Anfangs Mai) zusammen mit der zukünftigen Kollegin und der Schulleitung ein neues Konzept erarbeiten müssen. Sehr viel Arbeit, Sitzungen, Hospitationen etc.
Am Vorstellungsgespräch habe ich gefragt, in welcher Form diese Arbeit abgegolten werde. Es hiess, dafür haben wir kein Geld.
Ist das zulässig? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Danke!

Guten Tag

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.

Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse,

das Moderationsteam

Guten Tag

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Dies wird analog zu den Lehrkräften gehandhabt und ist im Art. 40 LAV: Jahresarbeitszeit geregelt. Auch für Schulleitungen gilt Jahresarbeitszeit. Wir empfehlen, die Arbeitszeit aufzuschreiben, damit bei allfälligen Über- oder Unterschreitungen eine Diskussionsgrundlage da ist. In diesem Rahmen könnte auch die von Ihnen angesprochene Vorarbeit notiert werden.

Freundliche Grüsse,
D. Zurbriggen

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