Individuelle Pensenbuchhaltung

Ich möchte gerne wissen, wie die genauen Regelungen über die Auszahlung von IPB Lektionen sind. An unsrer Schule werden in der IPB die Lektionen aufsummiert, werden aber erst ausbezahlt, wenn eine halbe Jahreslektion erreicht ist oder aber beim Rücktritt aus dem Schuldienst. Von einer Kollegin an einer andern Primarschule habe ich gehört, dass sie sich IPB Lektionen an ihrer Schule beliebig auszahlen lassen können, um sich beispielsweise ein verlängertes Wochenende leisten zu können unter der einzigen Bedingung, dass sie selber die Stellvertretung organisieren. Ich wäre froh, darüber Klarheit zu haben.

Liebe Bawyhika

Die IPB ist eine Möglichkeit, Lehrpersonen über oder unter Ihrem Beschäftigungsgrad unterrichten zu lassen.
Im neuen Merkblatt der Erziehungsdirektion, welches dieser Antwort angehängt ist, finden Sie die für Sie wichtigen
Punkte.
In der Regel wird die Schulleitung sich Ende Schuljahr an Sie wenden mit der Bitte, den Saldo Ihrer IPB zu unterschreiben.
Spätestens dann sollten Sie mit Ihrer Schulleitung das Gespräch suchen, wie Sie mit den Lektionen umgehen möchten. Die Regelung mit der halben Jahreslektion ist sicher vernünftig, hingegen kann ich mir kaum vorstellen, dass die IPB nur bei Kündigung oder Pensionierung ausbezahlt wird.

Ich wünsche Ihnen schöne Festtage.

Heidi