Guten Tag
Ich beziehe nach meinem Mutterschaftsurlaub IPB. Wie rechne ich die Lektionen zwischen den Osterferien und Sommerferien aus? Muss ich z.B. für Pfingsten die Anzahl Lektionen, die ich am Montag habe, einsetzen? Und für Auffahrt auch?
Grüsse
Liebe Miss_Teacher
Du darfst mit diesem Anliegen ungeniert mit deiner Schulleitung einen Termin abmachen. Sie nimmt sich sicherlich gerne Zeit und bespricht das mit dir anhand der kantonalen IPB-Exceltabelle.
Meiner Ansicht nach werden Feiertage beim Bezug aus der IPB nicht als zusätzliche “Bezugstage” angerechnet. Die IPB erfasst ausschliesslich die Differenz zwischen effektiv geleisteten Unterrichts-/Arbeitspensen und dem vertraglich vereinbarten Pensum.
Hoffe das hilft dir?
LG Manuel
Lieber Manuel
Danke. Leider sind die Informationen, die ich erhalte, sehr unterschiedlich. Weiss es sonst jemand zu 100%?
Grüsse
Liebe Miss_Teacher
Es gibt auf dem IPB-Formular eigentlich nur zwei Varianten: Entweder Änderung semesterweise oder tag- und wochenweise.
Bei deinem Anliegen geht es - wenn ich das richtig lese - um einige Wochen oder Monate. Folglich zählen nur die effektiv Tage/Wochen. Somit zählen Feiertage nicht dazu bzw. werden dir diese nicht abgezogen.
Liebe Grüsse
Manuel
Liebe Miss_Teacher
Ich konnte zu Deiner Frage leider auch nicht mehr in Erfahrung bringen. Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch, dass Du Dich mit dieser sehr spezifischen Fragestellung direkt an die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern wendest. Gemäss dem Merkblatt «Beratungsangebote für Lehrpersonen und Schulleitungen zur Prävention und Lösung von Konflikten» vom 9. Juni 2023 der BKD (abrufbar unter https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=10356940&preview=%2F10356940%2F10358683%2F02.05_Beratungsangebote_Konflikte.pdf) können sich Lehrpersonen des Kantons Bern zur Beratung in personal- und organisationsrechtlichen Fragen bzw. bei Konflikten betreffend Anstellungsbedingungen an das Personalmanagement Lehrpersonen des Generalsekretariates der BKD wenden.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison
Ich (Schulleiter) hatte mich genau mit dieser Frage einst an die APD gewandt und habe die Information erhalten, dass die Schulleitung beide Möglichkeiten hat, jedoch bei der Äufnung der und dem Bezug von der IPB gleich vorgehen muss.
Ich handhabe es so, dass bei einem Urlaub von mehr als 4 Wochen die Feiertage ebenfalls abgezogen werden. Dies, weil die stellvertretende Lehrperson im Monatslohn angestellt ist und daher auf den bezahlten Feiertag Anspruch hat.
Bei Urlaub bis 4 Wochen, wo Einzellektionen abgerechnet werden, werden auch nur jene Lektionen belastet, welche effektiv unterrichtet wurden, also ohne die Feiertage.