Im Sommer starte ich an einer neuen Stelle. Selbstverständlich stehen jetzt schon einige Planungen vor der Türe. So wird im Juni (voraussichtlich) ein Planungstag sowie ein Wellenmorgen stattfinden.
Da ich derzeit noch angestellt bin, musste ich eine Stellvertretung suchen für diese zwei Tage. Es ist mir sehr wichtig, am Besuchsmorgen bei der neuen Klasse dabei zu sein und sie kennen zu lernen.
Jetzt ist es so, dass ich eine STV gefunden habe, aber die Lektionen von meine IPB Konto „bezahlen“ soll.
Das erscheint mir sehr unfair, da ich ja an diesen zwei Tagen dennoch arbeite.
Ist dies wirklich nirgendwo geregelt, wie mit solchen Besuchsmorgen umgegangen wird? Muss ich dazu wirklich gratis arbeiten bzw. meine STV selber zahlen?
Es beeindruckt mich immer wieder, wie solche Situationen, welche ja sehr häufig vorkommen, einfach „selbstverständlich“ sind. Würde ein Bäcker, Postbote oder auch ein Gemeindeangestellter auch einfach gratis arbeiten?
Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.
Danke für deine Geduld und bleib gesund.
Herzliche Grüsse,
die Redaktion
Die Rechtsgrundlage für das IPB-Konto findet sich in Art. 43 und 48 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) sowie Art. 17 und 18 der Direktionsverordnung vom 15. Juni 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV; BSG 430.251.1). Allerdings finden sich weder darin noch im Merkblatt der Bildungs- und Kulturdirektion (ehemals: Erziehungsdirektion) zum Thema: Individuelles Pensenbuchhaltungs- und Altersentlastungskonto (IPB/AE-Konto) (abrufbar unter www.erz.be.ch > Kindergarten & Volksschule > Anstellung Lehrkräfte > Arbeitszeit / Beschäftigungsgrad > IPB-/ AE-Konto) eindeutige Hinweise darauf, wie im Falle eines von Dir beschriebenen Planungstages bzw. eines Besuchmorgens an einer anderen Schule im Rahmen eines Stellenwechsels umgegangen werden soll. Da wir diesbezüglich leider keinen Überblick haben, wie dies in der Praxis gehandhabt wird, empfehle ich Dir Deine Frage direkt an die für das IPB-Konto zuständige Fachabteilung zu richten (Bildungs- und Kulturdirektion, Amt für zentrale Dienste AZD, Abteilung Personaldienstleistungen, Tel. +41 31 633 83 12 oder apd@be.ch).