Ab August 2024 werden die Klassenlehrpersonen neu mit 5% Arbeitszeit und einer Funktionszulage von 300 Franken pro Monat entschädigt.
Nun bin ich mit den 5% eingerechnet bei einem Pensum von 85% und somit um 2.5% unter meiner Anstellungsverfügung von 87.5%-100%. Mehr Lektionen möchte ich im nächsten Schuljahr nicht unterrichten und nun will die Schulleitung meine Anstellungsverfügung zwingend nach unten anpassen, da ich nicht in der festgelegten Bandbreite liege.
Aus meiner Sicht ist die Funktionszulage von 300 Franken ja auch Teil meiner Anstellung und bei einem einfach zu rechnenden Monatslohn von 10’000 Franken würde die Funktionszulage 3% entsprechen. Somit würde mein Arbeitspensum 88% betragen und eine Anpassung der Bandbreite muss nicht erfolgen. Kann da jemand aus rechtlicher Sicht meine Einschätzung beurteilen?
Ich verfüge auch noch über ein IPB-Guthaben von 10%. Falls nun die Funktionszulage nicht an die Anstellung angerechnet werden kann, wäre es möglich jährlich zusätzlich 2.5% aus der IPB anzurechnen, so dass ich die Anstellungsverfügung erfülle und die Bandbreite nicht angepasst wird?
Wenn die Funktionszulage nicht explizit in der Anstellungsverfügung erwähnt ist, gehört sie rein rechtlich gesehen nicht zur Bandbreite.
Die Schulleitung muss dir, sofern möglich, deine Bandbreite ermöglichen. Wenn du aber nicht mehr Lektionen unterrichten möchtest, dann hat die SL auch das Recht, deine Bandbreite auf das neue Schuljahr hin anzupassen (was sogar sinnvoll ist, da es Klarheit gibt und den aktuellen Zustand repräsentiert).
Vielleicht kannst du mit deiner Schulleitung das Gespräch suchen und sie fragen, ob ihr deine Anstellungsverfügung einfach dahingehend anpasst, dass die Funktionszulage Teil der Anstellung ist. Wenn ihr so einvernehmlich eine gute Lösung findet, wäre das sicherlich ideal für beide Seiten. Entsprechende Musteranstellungen stellt die BKD zur Verfügung.
Gutschrift oder Bezug von IPB hat nichts mit deiner Bandbreite zu tun. Du kannst aber selbstverständlich der Schulleitung mitteilen, dass du dir gerne Lektionen von deinem IPB-Konto auszahlen möchtest.
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