Neue Anstellungsverfügung, Bandbreite 12%

Es ist noch nicht lange her, da hat mein gesamtes Kollegium eine neue Anstellungsverfügung zum Unterzeichnen erhalten. Die Schulleitung bittet uns, die Verfügung zu unterschreiben und ihr zurückzugeben. Nun weist meine Verfügung (und auch die meiner ArbeitskollegInnen) eine Bandbreite von 12% auf und ist somit im legalen Bereich.

Nun habe ich folgende Frage: darf uns die Schulleitung dazu zwingen, 12% mehr zu arbeiten, wenn ihr das dient. Oder anders herum: darf sie 12% der Anstellung kürzen und einer anderen Person einen Teil meines Pensums abtreten? Und muss ich mit einer Kündigung rechnen, wenn ich damit nicht einverstanden bin?

Im Moment herrscht noch immer Lehrermangel. Ich finde so eine Anstellungsverfügung macht unseren Job nicht gerade attraktiver. Es ist nicht wirklich toll, wird man dazu aufgefordert noch “flexibler” zu sein. Da frage ich mich: Werden solche Anstellungsverfügungen nur an meiner Schule geschrieben oder betrifft das fortan den ganzen Kanton Bern?

Liebe Grüsse
euer Ärdbeeri

Guten Abend

Vielen Dank für die Frage und das Vertrauen. Ich werde zur Beantwortung meine Kollegin beiziehen und danke für die Geduld.

Liebe Grüsse

Danica

Nun habe ich mich informiert. Die Bandbreite wird bei er Anstellung festgelegt. Kürzen/erhöhen ist nicht einfach so möglich. Wenn die Bandbreite sich nach unten verändern sollte, müsste eine Teilkündigung ausgesprochen werden.

Die erste Anlaufstelle für solche Fragen ist die BKD / Rechtsabteilung.

Ich hoffe, das hilft weiter.

Liebe Grüsse, Danica

Vielen Dank für die Antwort. Meine Frage ist leider noch nicht ganz beantwortet.

Meine Frage bezieht sich darauf, ob die Schulleitung frei entscheiden darf, meine Anstellung innerhalb von dieser Bandbreite zu verschieben. Und wie dabei das Vorgehen ist. Und was die Folgen wäre, wenn ich damit nicht einverstanden bin.

Ein Beispiel dazu: angenommen ich arbeite im Moment 63% und bekomme das so ausbezahlt. Nun ist meine Bandbreite 50-72%. Angenommen die Schulleitung möchte, dass ich ab dem nächsten Quartal oder Semester auf 72% erhöhe. Ich kann/will aber nicht so viel arbeiten. Mit welchen Folgen muss ich dann rechnen? Darf mich die Schulleitung dazu zwingen?

LG Ärdbeeri

Liebes Ärdbeeri
Ja, innerhalb der Bandbreite darf die Schulleitung das Pensum verschieben. Diese Bandbreite wurde bei Ihrer Anstellung so festgelegt und Sie waren bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags einverstanden. Deshalb darf die Bandbreite auch nicht ohne Grund unterschritten werden.
Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie eine Teilkündigung machen oder einen Antrag stellen für eine tiefere Bandbreite.
LG, Danica Zurbriggen

Liebe Ärdbeeri

Gerne möchte ich noch einen Gedanken beifügen. Ihrer Frage begegne ich immer wieder in der Beratung. Einerseits gilt da die rechtliche Grundlage, wie Danica Zurbriggen ausführt. Für mich gibt es aber auch noch eine Verhandlungsebene. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie, im Fall die Schulleitung Sie tatsächlich zwingen möchte, das Gespräch suchen. Zeigen Sie auf, weshalb Sie nicht so viel arbeiten können und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen, die für beide Parteien gangbar sind.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, mit freundlichen Grüssen

Kashgar