Guten Abend
Wenn die Funktionszulage nicht explizit in der Anstellungsverfügung erwähnt ist, gehört sie rein rechtlich gesehen nicht zur Bandbreite.
Die Schulleitung muss dir, sofern möglich, deine Bandbreite ermöglichen. Wenn du aber nicht mehr Lektionen unterrichten möchtest, dann hat die SL auch das Recht, deine Bandbreite auf das neue Schuljahr hin anzupassen (was sogar sinnvoll ist, da es Klarheit gibt und den aktuellen Zustand repräsentiert).
Vielleicht kannst du mit deiner Schulleitung das Gespräch suchen und sie fragen, ob ihr deine Anstellungsverfügung einfach dahingehend anpasst, dass die Funktionszulage Teil der Anstellung ist. Wenn ihr so einvernehmlich eine gute Lösung findet, wäre das sicherlich ideal für beide Seiten. Entsprechende Musteranstellungen stellt die BKD zur Verfügung.
Gutschrift oder Bezug von IPB hat nichts mit deiner Bandbreite zu tun. Du kannst aber selbstverständlich der Schulleitung mitteilen, dass du dir gerne Lektionen von deinem IPB-Konto auszahlen möchtest.
Ich hoffe, das hilft dir.
LG Manuel