Betreuungsbedarf von Lehrer/-innen Kindern vor oder während Klassenlager

An unserer Schule habe wir im Lehrerteam Klassenlehrpersonen mit kleineren Pensen. Für die Durchführung eines Lagers sind die Klassenlehrpersonen zu 100% anwesend und organisieren diese Woche. Dies hat zur Folge, dass ihre Kinder einen höheren Betreuungsbedarf haben und diesen, nebst dem Mehraufwand, auch selbst bezahlen müssen. Nun kam die Frage auf, ob die Schule/Gemeinde dies den entsprechenden Lehrpersonen bezahlen soll oder für eine Lösung Hand bieten soll (muss).

Gibt es da grundsätzlich eine Regelung oder Empfehlungen?

Liebe(r) parei,

die Lehrpersonen erfüllen im Rahmen ihrer Jahresarbeitszeit ihren Berufsauftrag, der Unterrichten, Erziehen, Beraten, Begleiten, Mitarbeit, Zusammenarbeit und Weiterbildung umfasst (Art. 17 des Gesetzes vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAG; BSG 430.250]). Im Zusammenhang mit dem Unterrichten hält der Gesetzgeber in Art. 53 Abs. 5 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) ausdrücklich fest, dass die Lehrpersonen „zur Mithilfe an besonderen Schulveranstaltungen verpflichtet“ sind. Weitergehende Regelungen bzgl. Entschädigung dadurch allenfalls verursachter Betreuungskosten gibt es meines Wissens nicht. Es ist demnach also nicht vorgesehen.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison