Berufsauftrag

Guten Tag
Ich bin schulische Heilpädagogin und zu 60% angestellt. Nun wurde ich angefragt, ob ich bereit wäre, an einem wöchigen Klassenlager mitzhelfen.
Bin ich als Heilpädagogin dazu verpflichtet, als Lagerbegleitung mitzuwirken?

Vielen Dank für eure Antworten.

Liebe JuliaClaudia

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist. Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse

Liebe JuliaClaudia

Im Kanton Bern sind sämtliche Lehrkräfte, die dem Gesetz vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG; BSG 430.250) sowie der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) unterstellt sind, im Rahmen ihres Berufsauftrags unter anderem «zur Mithilfe an besonderen Schulveranstaltungen verpflichtet» (s. Art. 17 LAG i. V. m. Art. 53 Abs. 5 LAV). Bei der Frage, wie diese Mithilfe in einer konkreten Situation – vorliegend ein Klassenlager – ausgestaltet sein muss, kommt der Schulleitung freilich ein gewisser Ermessensspielraum zu.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison