Liebe Expertinnen
Nochmals 'ne Frage zum Archivieren des Bildungs- und Förderplans: Einige Kolleginnen bei mir sind der Ansicht, dass dieser in der Beurteilungs-App. hochgeladen werden müsse. Mich irritiert, dass ich dann so ein umfangreiches Dokument hochladen muss. Es scheinen da Unklarheiten bei uns zu herrschen… Ist das die allgemeine Handhabung? Oder geht es um einen Teil des Bildungsplans, also lediglich die Beurteilung? Also ist der Beurteilungsbericht noch ein zusätzlicher Bericht zum Förder- und Bildungsplan, und dieser wird dann hochgeladen?
Vielen Dank einmal mehr für eure Klärung. LG, Helena
Liebe Helena,
vielen Dank für Deine Geduld, wir haben direkt beim der BKD nachgefragt. Sie verweisen auf die FAQ Beurteilung und Übertritte im besonderen Volksschulangebot. In der Frage 66 steht:
Alle Dokumente, die Bestandteil der Dokumentenmappe Beurteilung sind, müssen abgelegt und archiviert werden. Zusätzlich muss auch das Dokument Förderplanung/ Bildungsplan abgelegt und archiviert werden.*
*Der Bildungsplan ist ein individualisierter Lehrplan und eine Planung. Sie ist die Grundlage für den Förderbericht, der am Ende des Schuljahres den IST-Zustand beschreibt und abgegeben wird. Beides muss archiviert werden.
Die BKD empfiehlt sehr, die Beurteilungsapplikation BU21 des Kantons zu brauchen. Es liegt jedoch in der Entscheidkompetenz der Gemeinde, wie und wo die Akten archiviert werden und welche Tools die Schule braucht.
In der Beurteilungsapplikation BU21 können pro SuS und pro Schulljahr 10 pdfs hochgeladen werden.
Auf der Homepage Beurteilung und Übertritte im besonderen Volksschulangebot sind die Ansichtsexemplare der Beurteilung aufgeschaltet, so dass ersichtlich ist, wie die Beurteilungen aussehen müssen.
Sollten weitere Unklarheiten bestehen, so kann Du Dich gerne direkt an die Beratung und Unterstützung (B&U) der BKD wenden. Das Anmeldetool findest Du hier.
Herzliche Grüsse
Segler