bVSA-int - Bildungsplan verbindlich?

Liebe Expert*innen
Meine Information bezüglich Verbindlichkeit der Bildungs- und Förderpläne für SuS des bVSA-int. lautet, dass diese ab Schuljahr 2025/26 eintritt, also ab dann sind diese Pläne verbindlich. Was heisst das genau? An wen gehen dann diese Pläne, ans Inspektorat? Oder was ist damit gemeint? Ich erstelle schon jetzt einen solchen Plan, aber eher für mich - an meiner Schule scheint „niemand“ wirklich daran interessiert zu sein, respektive man/frau scheint sich nicht bewusst zu sein, dass es solche gibt. Viele Kinder werden auch an „ungelernte“ Aushilfen abgegeben, die keine Ahnung von solchen Plänen haben, geschweige denn, wie und wohin damit.
Was hat es also mit der Verbindlichkeit eines Bildungs- und Förderplans auf sich? Wer - abgesehen von der LP und dem Kind/Jugendlichen natürlich - muss/will diesen einsehen?
Danke für eure Hilfe.
Helena

Liebe Helena

Der Bildungs- und die Förderplanung sind in erster Linie interne Dokumente, die allen Lehrpersonen und weiteren Personen, die mit den SuS im Rahmen des bVSA-int. arbeiten, bekannt sein sollten. Sie dienen als verbindliche Arbeitsgrundlage im Team, um eine einheitliche und zielgerichtete Förderung sicherzustellen.

Die Schulleitung hat Einsicht in diese Pläne, darüber hinaus hat auch das Schulinspektorat das Recht, diese Dokumente einzusehen, sie müssen aber nicht an das Inspektorat gesendet werden. Auch werden die Dokumente nicht den Eltern abgegeben und kommen auch nicht in die Dokumentenmappe der SuS. Die Dokumente werden jedoch abgelegt und archiviert.

Es ist wichtig, dass alle Beteiligten sich der Bedeutung dieser Pläne bewusst sind und sie aktiv in die tägliche Arbeit mit den SuS einbinden. Falls aktuell ein fehlendes Bewusstsein oder eine mangelnde Umsetzung besteht, sollte dies innerhalb des Teams und mit der Schulleitung thematisiert werden, um eine nachhaltige Verankerung zu gewährleisten.

Herzliche Grüsse

Segler

Lieber Segler
Ist es nicht sinnvoll und zielführend, den Bildungsplan an einem Runden Tisch gemeinsam mit Eltern, Klassenlehrperson, IF und Schulleitung zu besprechen?
Ich könnte mir vorstellen, dass es für die gemeinsame Arbeit und das Vertrauensverhältnis konstruktiv ist, wenn so alle Beteiligten abgeholt sind und die Ziele im Bildungsplan einvernehmlich (allenfalls eben sogar Mitsprache der Eltern) beschlossen wurden.
Liebe Grüsse
Manuel

Das versteht sich ja grundsätzlich von selbst, ist auch gut gemeint und nicht immer möglich und sinnvoll - letztendlich sind Eltern die Fachpersonen ihres Kindes (meistens), aber eben nicht schulische Fachpersonen. Es geht auch um Professionaliät.

Lieber Manuel
Danke für Deine Gedanken.
Eine kooperative und transparente Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten sowie ein konstruktiver Umgang mit deren Erwartungen sind zentral. Wie dies konkret umgesetzt wird, ist stets eine situative und individuelle Entscheidung.
Liebe Grüsse
Segler