DaZ Berichte

Ich habe 36 DaZ Kinder. Muss ich auf Ende Schuljahr für alle einen DaZ Bericht schreiben oder gibt es von der PH Bern nun ein entsprechendes Formular? Ich möchte gerne die SL informieren.
Vielen Dank für eine kurze Antwort.

Liebes Blaukehlchen

Einen obligatorischen „DaZ-Bericht“ mit einem entsprechend standardisierten Formular für alle DaZ-Kinder gibt es nicht.
WENN bei einem Kind gemäss Art. 19 DVBS aus „wichtigen Gründen“ von den Vorschriften zur Beurteilung abgewichen wird (z.B. keine Note im Deutsch gesetzt wird, weil es aus einem anderen Sprachgebiet neu zugezogen ist und über unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügt), DANN ist im Beurteilungsbericht „zusätzlicher Bericht liegt bei“ anzukreuzen und ein solcher beizulegen. Eine solche Abweichung erfordert jedoch, dass die Schulleitung vorgängig dem Antrag zur Abweichung, den sie via Klassenlehrperson von den Eltern oder von den Lehrpersonen erhalten hat, zustimmt.
Falls der Antrag nicht von den Eltern stammt, muss deren Einwilligung eingeholt werden.
Genauere Informationen zu diesen „Massnahmen gegen Benachteiligung“ findest du entweder in einer 2-seitigen Kurzfassung oder einer 9-seitigen Vollversion, die seit diesem Monat in einer überarbeiteten Version auf der Website der Bildungs- und Kulturdirektion aufgeschaltet sind.
Für diesen „zusätzlichen Bericht“ gibt es ein spezielles Formular der Kultur- und Erziehungsdirektion, das in der Beurteilungs-Applikation bereits enthalten ist.
Dieser zusätzliche Bericht soll gemäss DaZ-Leitfaden (S. 20) folgende Informationen enthalten:

• Kurzangabe zur Ausgangssituation und zur Entwicklung der Schülerin oder des Schülers seit Beginn des Unterrichtsbesuchs im jeweiligen Fach/Teilgebiet,
• differenzierte Angaben zu Leistung und Entwicklung in den Fächern/Teilgebieten, in denen die Leistung der Schülerin oder des Schülers durch die noch unzureichenden Kenntnisse der Unterrichtssprache (teilweise) noch eingeschränkt sind.

D.h. dort muss nur relativ knapp festgehalten werden, was auch für den weiteren Schulverlauf der Schülerin oder des Schülers relevant ist und aktenkundig sein soll.
Dieses Formular darf beispielsweise auch als Beilage zum Standortgespräch verwendet werden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Ausgestaltung und der Vertiefungsgrad der Berichterstattung sollten schulintern geregelt sein, wobei darauf zu achten ist, dass der Aufwand für die Erstellung bewältigbar bleibt für die betroffenen Lehrpersonen.

Den DaZ-Leitfaden empfehle ich dir übrigens auch zur Klärung der Frage, wer (Schulleitung, Regellehrpersonen, Klassenlehrperson, DaZ-Lehrperson) innerhalb des Schulteams zuständig ist für den Unterricht von Lernenden mit Deutsch als Zweitsprache. Dieser Leitfaden wird aktuell überarbeitet und soll bis spätestens im Sommer in aktualisierter Version zur Verfügung stehen.