Rilzen/Beurteilung ehemaliger DaZ-SuS

  1. Frage:
    Ein ehemaliger DaZ-Schüler (hat seit KG sehr viele DaZ-Lektionen erhalten und seine Gefässe ausgeschöpft) in der 8. Klasse, sehr sehr schwach wird punktuell von Heilpädagogin begleitet. Laut KLP sollte „Latte heruntergenommen werden können“, um Motivation zu erhalten. Ist es möglich, ihn im Deutsch zu rilzen, wenn Heilpädagogin in Absprache mit KLP zu diesem Schluss kommt und dies auch initiiert?

  2. Frage:
    Seine Schwester (2. Klasse) ist noch schwächer. Wir haben sehr Freude. dass sie das Lesen lernen geschafft hat! Das DaZ (3 Jahre seit 2. Sem.im 1. KG) ist gemäss unseren Richtlinien ausgelaufen. Nun wird sie von Heilpädagogin weiter betreut.
    Doch die Schülerin steht immer mehr an. Sie versteht auch gut erklärte Aufträge nicht und kann nicht selbständig schreiben. Auch hier stellt sich längerfristig die Frage, ob rilzen im Deutsch möglich wäre. Wie soll die KLP in der Beurteilung Ende 2. Klasse vorgehen, weil die Lernziele nicht erreicht werden?
    Gemäss KLP würde eine Repetition von der Gesamtschau her nicht Sinn machen.

Liebe Hanni Germann

Vielen Dank für deine Fragen.
Das Team Heilpädagogik des IWD hat diese besprochen.
Gerne geben wir dir folgende Antworten:

Frage 1:

Es stellt sich die Frage, ob riLz Ende 8. Klasse noch sinnvoll sind. Entscheidender ist die Begleitung beim Berufswahlverfahren. Liegt eine EFZ-Lehre im Bereich des Möglichen? Wer begleitet den Prozess? Die Eltern? Wichtig ist innere Differenzierung im Unterricht voll auszuschöpfen und dort wo die Grundansprüche in erheblichem Masse etc. nicht erreicht werden, eine ungenügende Note zu machen. Dies unbedingt in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und dem Jugendlichen. Bei der Förderung sollte der Fokus auf den überfachlichen Kompetenzen (Schlüsselkompetenzen) und auf der Suche nach einer geeigneten Anschlusslösung liegen. Falls angepasste LZ im 9. Schuljahr gut begleitet werden und die Förderung gezielt auf den überfachlichen Kompetenzen und der Sprache liegt, ist das sicher auch eine Option. Wichtig: volle Transparenz gegenüber Schüler und Eltern.

Frage 2:

Ist das Kind bereits abgeklärt worden? EB? Logopädie? In diesem Fall scheint ein SpU-S allenfalls angezeigt. Dazu ist eine EB-Abklärung erforderlich. Falls sich die Eltern noch weigern, mindestens ein SpU-A. Nebst der gezielten heilpädagogischen Unterstützung und Förderung im Unterricht weiterhin mit möglichst viel innerer Differenzierung arbeiten. Werden die Grundansprüche Ende 2. Klasse nicht erfüllt, muss das im Beurteilungsbericht so angekreuzt werden. Ob mittelfristig (so ab 4. oder 5. Klasse) tatsächlich die riLZ in 1-2 Fächern angepasst werden müssen, wird sich weisen. Bevor riLZ vergeben werden, unbedingt eine gute Diagnostik machen und möglichst bald ein Abklärungsverfahren auf der EB einleiten (und Logopädieabklärung), damit das Kind entsprechend seiner Bedürfnisse begleitet werden kann und nichts verpasst wird. Begleitend dazu die innere Differenzierung im Unterricht voll ausschöpfen.

Zu deinen Fragen findest du im Anhang noch wichtige Hinweise/Grundlagen aus dem Leitfaden IBEM und aus dem LP21.

Solltet ihr weitere Fragen zu riLZ haben, habt ihr die Möglichkeit eine Fachberatung Heilpädagogik anzumelden (diese muss durch die schulische Heilpädagogin angemeldet werden, dann kann diese als multiprofessionelles Team besucht werden).

Hier noch ein Hinweis auf einen Kurs zum Thema Gerilzt – und alles wird gut?

Beste Grüsse
Das Team Fachbereich Heilpädagogik IWD