Welche Diplome in den Fremdsprachen Französisch und Englisch brauche ich hier im Kanton Bern, um auf der Sek I Stufe ohne Lohnabzug zu unterrichten?
Ich bin Lehrerin auf dem 2. Bildungsweg (mit Matura und FHNW - Abschluss 2003 (heutige PH Nordwestschweiz).
Wohne jetzt im Kt. Bern und möchte ab Januar auch hier unterrichten.
Meine Ausbildung war eine Übergangsausbildung ohne ETCS, aber 4 Jahre, bevor die Master-Studiengänge eingeführt wurden.
Während des Studiums besuchte ich einen 8- wöchigen Sprachkurs in Frankreich und schloss mit dem
„ACESS au DALF“ Europäischer Referenzrahmen: Zwischen B 2 und C 1 ab, sowie Fachdidaktik. Dies berechtigt zum Unterrichten. Hier habe ich 6 Jahre Unterrichtserfahrung.
In Englisch habe ich zwar Unterrichtserfahrung, jedoch kein CAE / Proficency - Diplom.
Was mich nun etwas verunsichert ist die Tatsache, dass bei den Master- und Fachstudiengängen für die Sek I an der Ph-Bern in den Fremdsprachen jeweils das höchste Niveau verlangt wird, also C2. (Franz: DALF / Englisch: Proficency).
Im Gegensatz dazu stiess ich beim Englischkursangebot „Towards CAE“ auf die Info, es sei auch vorbereitend für 5/6.Kl und Sek I Stufe…?
Was gilt denn nun? Was macht Sinn? Mir fehlt hier die nötige Transparenz.
1.Englisch: CAE oder Proficency? Für Sek I ?
Franz: Genügt hier der ACESS Au DALF inkl. Unterrichtserfahrung?
Brisant: Welche Diplome brauchen die zukünftigen Quereinsteiger in den Lehrberuf???
Sind dann die Anforderungen immer noch auf dem Level C2 mit 16 - wöchigem Sprachaufenthalt für die Sek. I Stufe?
Ich denke, solche oder ähnliche Fragen könnten bei LP mit altrechtlichen Diplomen vor der Master- Umstellung ebenfalls im Raum stehen. Auch sind die Ausbildungen und deren Anforderungen je nach Kanton so unterschiedlich gewesen.
Liebe TwoWay
Ich bin nicht ganz sicher, ob Sie ein Diplom Sek I oder ob Sie ein Diplom für die Primarstufe haben.
In meiner Antwort gehe ich davon aus, dass Sie ein Diplom für die Sekundarstufe I haben. Der Kanton Bern geht davon aus, dass
Lehrpersonen mit einem Sek I-Diplom, welche Französisch und/oder Englisch studiert haben, ungefähr über folgende
Sprachkompetenzen verfügen:
Niveau C2 in den Bereichen Hören, Lesen und Sprechen
Niveau C1 im Bereich Schreiben
In der neuen Ausbildung Sek I an der PHBern wird für Lehrpersonen, die Englisch bzw. Französisch studieren, das Niveau C2 angestrebt. Damit die Studierenden dieses Niveau erreichen, werden am Institut S1 Sprachkompetenzkurse angeboten.
Der Kanton Bern anerkennt Lehrdiplome für die Primar- und Sekundarstufe I als integrale Patente, falls Sie mit ihrem Diplom im Kanton Bern ohne Lohnabzug unterrichten können, gilt dies auch für die Sprachfächer.
Im Wissen darum, dass die Sprachkompetenzen der einzelnen Lehrpersonen sehr unterschiedlich sind, besteht im Projekt Passepartout die Möglichkeit fehlende Sprachkompetenzen zu erwerben und Prüfungen abzulegen, dabei entstehende Kosten werden z.T. rückerstattet. Näheres Informationen dazu und auch zur Frage der Unterrichtsberechtigungen sind auf der Website der Erziehungsdirektion des Kantons Bern unter www.erz.be.ch/fremdsprachen zu finden.
Ein integrales Patent bedeutet, auf der Stufe, für die das Diplom ausgestellt wurde, alle Schulfächer unterrichten zu dürfen, d.h. auch Fächer, die man nicht studiert hat. Die Aufhebung von integralen Patenten wird immer wieder diskutiert und bisher regelmässig wieder verworfen. Auf der Sek I zum Beispiel wird argumentiert, dass ohne integrale Patente kleinere Schulen nicht genügend grosse Pensen für ihre Lehrpersonen zusammenstellen könnten und so im Stellenmarkt benachteiligt wären.
Im Zusammenhang mit dem Fremdsprachenunterricht stellt sich insbesondere für Primarlehrpersonen mit seminaristischer Ausbildung die Frage des integralen Patents beim Englischunterricht. Die Erziehungsdirektion geht aber davon aus, dass Lehrpersonen professionell handeln und sich fehlende Kenntnisse aneignen, bevor sie Englisch unterrichten.
„Die Erziehungsdirektion geht aber davon aus, dass Lehrpersonen professionell handeln und sich fehlende Kenntnisse aneignen, bevor sie Englisch unterrichten.“
Als Schulleiter habe ich das zu überprüfen, werde ich das zu überprüfen haben.
Eine kleine Schule, gleich auf welcher Stufe muss das integrale Patent verteidigen! - Die Kompetenzen der Lehrkräfte werden regelmässig in den Mitarbeitergesprächen angesprochen und per Weiterbildung erweitert.
Ich glaube, meine Frage ist trotzdem noch nicht ganz geklärt…
Kann ich nun mit einem Integral-Patent Englisch auf der Sek I unterrichten ( ohne CAE)?
(Habe eine Matura = B2 Niveau)
Der Wille zur Weiterbildung ist meinerseits selbstverständlich da, doch ich möchte diese nicht aus eigener Tasche berappen und nach einem Umzug beginne ich ja erst jetzt im Kt. Bern zu unterrichten.
Am Institut für Weiterbildung der PH Bern gelten nun folgende Rahmenbedingungen zu einem Fremdsprachenbildungsurlaub:
„Ein Bildungsurlaub 2Mt. kann in der Regel frühestens nach 8 Jahren im bernischen Schuldienst und spätestens
vier Jahre vor der gesetzlichen Pensionierung bezogen werden. Des weiteren muss man von der SL für das Projekt Passepartout vorgemerkt werden“.
Diese 8 Jahre Schuldienst im Kt. Bern habe ich ja nicht, da ich hier erst anfange.
Was heisst das nun konkret? Kann ich mich auf ausgeschriebene Englischpensen der Sek I nun melden oder nicht??
"Kann ich mich auf ausgeschriebene Englischpensen der Sek I nun melden oder nicht?? "
Ja, du kannst dich bewerben. Deine Chancen hängen von der „Marktlage“ ab.
Nachdem du gewählt bist, wird dich die Schulleitung beim Inspektorat melden, und du wirst vom Personalamt des Kantons Bern eine Einstufungsverfügung erhalten. Dann erst weisst du wirklich, was du verdienen wirst.
(Diese Einstufungsverfügung erhalten alle Lehrkräfte).