Vorschriften während unbez Urlaub

ich (unbefristete Anstellung) habe bei der Anstellungsbehörde für ein ganzes Schuljahr unbezahlten Urlaub eingegeben. Ist es zulässig, dass die Schulleitung oder die Schulpflege / Schulkommission mir vorschreiben darf, dass ich während dieser Zeit keine Stellvertretungen oder befristete Kurzanstellungen annehmen darf?

Lieber fischersfritz

In der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) sieht Art. 85 Abs. 1 vor, dass die Lehrkräfte keine ehrenamtlichen oder entschädigten Nebenbeschäftigungen ausüben dürfen, die eine geregelte und sorgfältige Erfüllung des Berufsauftrags beeinträchtigen. Da Du bei einem unbezahlten Urlaub von der Pflicht zur Erfüllung des Berufsauftrags für eine gewisse Zeit befreit wirst, kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung. Eine andere rechtliche Grundlage, welche es untersagt während des unbezahlten Urlaubes z.B. Stellvertretungen anzunehmen, ist mir nicht bekannt. Deshalb würde ich grundsätzlich die Meinung vertreten, dass die Schulleitung oder die Schulpflege der Lehrperson nicht verbieten darf, während der Zeit des unbezahlten Urlaubs eine Stellvertretung oder eine Kurzanstellung auszuüben. Jedoch kenne ich den genauen Sachverhalt nicht und weiss auch nicht, wie die Schulleitung oder die Schulpflege dies begründet. Allenfalls würde ich Dir raten, beim Amt für zentrale Dienste (AZD) der Erziehungsdirektion des Kantons Bern nachzufragen.

Ich hoffe, Dir mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison