an einigen Schule soll nun offenbar bis zu den Sommerferien der obligatorische Schwimmunterricht ausfallen (obwohl die SuS nur 2 Minuten zum Bad fahren müssen, halt im ÖV).
Wie ist das eigentlich rechtlich? Der Lehrplan 21 sieht Schwimmunterricht vor.
Wenn dieser nun gerade mal 4x stattgefunden hat und für den Rest der Zeit ausfällt, müsste dieser nachgeholt werden zu einem späteren Zeitpunkt?
Oder können die Schulen einfach ein Fach ganz vom Lehrplan streichen? Für eine Schulstufe wäre das dann für immer…
Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.
Danke für deine Geduld und bleib gesund.
Herzliche Grüsse,
die Redaktion
Die kantonale (Volksschul-)Gesetzgebung wird durch die Erklärung der „ausserordentlichen Lage“ nach dem Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG; SR 818.101) und den in diesem Zusammenhang ausgesprochenen Anordnungen des Bundesrats übersteuert. Der Präsenzunterricht an den obligatorischen Schulen darf nun seit dem 11. Mai 2020 wieder stattfinden. Bei der konkreten Umsetzung wird den Kantonen aber ein grosser Spielraum zugestanden (vgl. die „COVID-19 Grundprinzipien zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an obligatorischen Schulen“ des BAG vom 1. Mai 2020). Gemäss ihrem FAQ - Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts (Stand 7. Mai 2020) gesteht die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) sodann den Schulleitungen Spielraum beim Schwimmunterricht zu. Etwas zusammengefasst, heisst es darin:Der Schwimmunterricht kann wieder aufgenommen werden, wobei die Verhaltens- und Hygieneregeln einzuhalten sind. Wenn eine Klasse für den Besuch des Schwimmunterrichts auf den Transport mit dem Bus angewiesen ist, kommt es für die Durchführung des Schwimmunterrichts darauf an, ob die Benutzung des ÖV zu Stosszeiten erfolgen muss oder allenfalls Alternativen zum ÖV bestehen/organisiert werden können (z. B. Velo, zu Fuss, ÖV nicht zu Stosszeiten, etc). Notfalls muss ein Ersatzprogramm zum Schwimmunterricht angeboten werden.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, schlauer Bison.
Aber ich habe noch eine Folgefrage: Wie sieht das konkret aus mit dem Schwimmunterricht? Dieser ist ja im LP verankert. Müsste er dann nicht zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die ausserordentliche Lage nicht mehr gilt, nachgeholt werden? Kann einfach ein obligatorisches Fach gestrichen werden?
Wenn die Schulleitung gemäss den Vorgaben im FAQ - Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts (Stand 7. Mai 2020) der BKD (im Extremfall) zum Ergebnis kommt, dass der notwendige ÖV-Transport zum Schwimmunterricht ein zu hohes Ansteckungsrisiko birgt, fällt er bis zu einer Lockerung der bundesrätlichen Anordnungen weg. Vom Grundsatz ausgehend, dass die Anforderungen des Lehrplans trotz COVID-19-Massnahmen so gut wie möglich einzuhalten sind, gehe ich aber davon aus, dass der Schwimmunterricht – sofern gesundheitlich vertretbar und soweit organisatorisch machbar – nachgeholt wird. So sieht das FAQ z. B. für die Wasser-Sicherheits-Check (WSC)-Prüfungen ausdrücklich vor, dass diese noch bis zu den Sommerferien oder, wenn dies nicht möglich ist, im nächsten Schuljahr nachgeholt werden.