Im Gesprächsprotokoll zum Standortgespräch können Absprachen festgehalten werden.
Darf auch festgehalten werden, dass ein Kind durch die IF begleitet wird? (Datenschutz).
Eltern haben sich geweigert, das Gesprächsprotokoll zu unterzeichnen, weil die oben erwähnte Massnahme von den Lehrpersonen festgehalten wurde.
Rückmeldung Inspektor:
Das Protokoll für das Standortgespräch bietet die Möglichkeit, gemeinsame Themen und Absprachen zwischen Lehrperson und Eltern festzuhalten und diesen dadurch eine grössere Verbindlichkeit zu geben.
Auf jeden Fall können und sollen in diesem Sinne auch Spezialunterricht resp. spezielle Fördermassnahmen aufgenommen werden.
Liebe/r thomthom
Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.
Danke für deine Geduld und herzliche Grüsse,
die Redaktion
Liebe(r) thomthom
Ich schliesse mich dieser Auffassung an. Art. 10 Abs. 1 der Direktionsverordnung vom 6. März 2018 über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS; BSG 432.213.11) sieht vor, dass die Klassenlehrkraft mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler jährlich ein Standortgespräch durchführt. Gemäss Art. 10 Abs. 5 DVBS werden allfällige während des Standortgesprächs getroffene Absprachen schriftlich festgehalten. Wenn man sich an besagtem Standortgespräch also über die Zuweisung von Spezialunterricht an die Schülerin oder den Schüler abgesprochen hat, darf und sollte das aus Beweisgründen ins Gesprächsprotokoll aufgenommen werden. Ein Verstoss gegen das Datenschutzrecht ist unter diesen Umständen nicht ersichtlich.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison