Standortbestimmung Abmachungen

Guten Morgen allerseits

Im Standortgespräch werden gemäss AHB 5.2.6 nur noch spezielle Abmachungen festgehalten.

Gerade im Zyklus 1 und 2 werden im Gespräch oft EB-Anmeldungen und Abklärungen hinsichtlich zusätzlichem Förderbedarf/Spezialunterricht oder angepasste Rahmenbedingungen besprochen.

Was darf diesbezüglich bei den Abmachungen schriftlich festgehalten werden?
Ich sehe hier Schwierigkeiten bezüglich Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.

Grüsse vom Oberländer

Lieber Oberländer

Wenn du eine juristisch belegte Antwort willst, kannst du dich direkt an die ERZ wenden. Hinsichtlich Datenschutz und Persönlichkeitsrechten können die «ERZ-JuristInnen» sicher kompetent Auskunft geben.

Aus schulischer Sicht: Es stimmt, im Protokoll stehen nur wichtige Diskussionspunkte, Vereinbarungen oder nächste Schritte. Vertrauliche oder persönliche Gesprächsinhalte werden dort nicht festgehalten. Bei Bedarf wird dann dem Beurteilungsbericht ein zusätzlicher Bericht beigelegt (z.B. bei angepassten Lernzielen). Spezifische und ausserordentliche Abklärungen, Berichte, Untersuchungen etc. sind nicht Teil des Beurteilungsberichts.

Herzlich

Apostroph