ich habe an der PH Bern viel über die sogenannten „Standortgespräche“, die verbindlich mit dem vorgegebenen Material (Fremd-/Selbsteinschätzung etc.) als Berufsvorbereitung/ Übergang in die gymnasiale Stufe in den 8. Klassen geführt werden, gelernt. Mir ist nicht ganz klar, ob ich dieses Dossier in nachfolgenden Eltern-LP-SuS-Gesprächen - also in der 9./10. oder auch in vorangehenden Gesprächen (6./7.Klasse) auch nutze oder welche Vorgaben es hier für Eltern-LP-SuS-Gespräche im Kanton Bern gibt?
Vielen Dank für Hinweise.
Lisa Sch
Liebe LisaSch
Wir sind nicht sicher, wie Ihre Frage zu verstehen ist. Verstanden haben wir, dass Sie über das Verfahren viel gelernt haben und sich sicher fühlen. Das ist natürlich sehr erfreulich.
Wir vermuten, dass Ihre Frage neben der allgemeinen Ausrichtung auch mit der Praxis in der Schule zusammenhängt. Diesen Teil müssten Sie bei Ihrer Schulleitung und ihren Kolleginnen und Kollegen erfragen. Oder sind wir auf dem Holzweg? Dann bitte ich Sie, Ihre Frage noch auszuführen und zu konkretisieren.
Liebe LisaSch
zu deiner Information hier ein Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen: Volksschulgesetz (VSG)
In Artikel 31 wird die Zusammenarbeit mit den Eltern geregelt.
Freundliche Grüsse
Redaktion Forum für Lehrpersonen
Liebe Lisa
Auf der Internetseite der Erziehungsdirektion (www.erz.be.ch) in der Rubrik Kindergarten & Volksschule findest du die Rubrik Beurteilung/Übertritte. Dort findest du Unterlagen und Hilfestellungen in deiner Frage. Zusätzlich kann auch der Griff zum Lehrplan hilfreich sein. Wichtig ist aber, wie auch schon geschrieben, die Schulhauskultur. Frage die Schulleitung, ob es schuleigene Unterlagen oder Vorgehensweisen gibt. In der Praxis ist es wichtig, eine qualifizierte Rückmeldung über verschiedene Bereiche den Kindern/Jugendlichen und den Eltern zu geben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben dem „was sage ich“ besonders „wie sage ich es“ sehr wichtig ist. Eine sachliche Rückmeldung zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern gehört genauso dazu, wie die überfachlichen Kompetenzen (gerade im Hinblick auf die Berufsintegration). Ich weiss aus der Praxis, dass es Lehrkräfte gibt, die dies in einem Gesprächsformular bereits vorbereiten und während dem Gespräch nur noch Ergänzungen und die Zielsetzung für den nächsten Abschnitt einfügen. Dann eine Kopie zuhanden der Eltern machen und mitgeben. So wird der administrative Aufwand klein gehalten und es ist leichter, sich auf das Gespräch und die Beziehung zu konzentrieren.
Im Gespräch ist ja der Fokus nach vorne gerichtet. Was sind die zukünftigen Zielsetzungen und welche Schritte müssen erfolgen, dass diese Ziele auch erreicht werden können?
Wichtig finde ich die Klärung der Verantwortlichkeiten. Im Festlegen einer Zielsetzung ist zu überlegen, welche Verantwortung das Kind oder der Jugendliche, die Lehrkraft und die Eltern übernehmen. Konkret auszusprechen, welche Schritte in der Verantwortung des Kindes oder der Jugendlichen liegen und getan werden müssen, welche Verantwortung die Lehrkraft und auch die Eltern übernehmen. Zu deiner Entlastung kann ich noch sagen, dass du für die Vermittlung der Lerninhalte verantwortlich bist, dich gewissenhaft vorbereiten musst und die Kinder/Jugendlichen in einer motivierenden Beziehung begleitest. Den Lernerfolg kannst du nicht garantieren und bist auch nicht dafür verantwortlich.
Das Wichtigste zum genannten Thema und alle Unterlagen findet man unter folgendem Link: http://www.erz.be.ch/erz/de/index/kindergarten_volksschule/kindergarten_volksschule/schulleitungen_undlehrpersonen/berufswahlvorbereitung/Standortgespraech.html
Bisher fanden die Standortgespräche in der 9. Klasse statt, neu in der 8. Klasse, da es mehr Sinn macht (Berufswahl).
Das genannte Dossier bezieht sich nur für das Standortgespräch in der 8. Klasse. Es gibt keine Vorgaben vom Kanton für vorangehende (7. Klasse) bzw. nachfolgende Gespräche (9.Klasse). Die vereinbarten Ziele vom Standortgespräch (8. Klasse) kann in der 9. Klasse im Gespräch als Grundlage genutzt werden.