Ramadan

Guten Abend
Morgen beginnt der Ramadan. 7 meiner 21 SuS (6. Klasse), beabsichtigen zu fasten. Einige haben dies bereits im letzten Schuljahr gemacht.
Nun haben sich einige der Kinder bei mir mit folgenden Wünschen gemeldet:

  1. Sie bitten darum, dass sie beim Sportunterricht nicht bei allen Übungen mitmachen müssen.
  2. Wir haben aktuell das Thema Schokolade im Englisch (New World Unit 3). Sie wünschen sich, dass wir ein anderes Thema behandeln.
    An unserer Schule haben wir aktuell noch keine Richtlinien zum Ramadan. Ich möchte wissen, wie das an anderen Schulen geregelt ist, und ob es vom Kanton Hinweise oder Richtlinien gibt.
    Liebe Grüsse

Guten Tag Lila_Blume

Vielen Dank für Ihre Frage. Gerne leite ich sie an die Expert*innenstelle weiter. Gleichzeitig hoffe ich, dass sich Schulen mit entsprechender Erfahrung im Forum melden werden.

Mit freundlichen Grüssen
Kashgar

Liebe(r) Lila_Blume,

die Lehrpläne von Kindergarten und Volksschule schreiben einen konfessionell neutralen Unterricht vor (Art. 4 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 [VSG; BSG 432.210]). Eine völlige Dispensation von einzelnen Fächern oder Unterrichtsinhalten aus religiösen Gründen ist deshalb grundsätzlich nicht möglich
(vgl. den Leitfaden «Umgang mit kulturellen und religiösen Traditionen in Schule und Ausbildung» der Bildungs- und Kulturdirektion BKD S. 4).
Hingegen sieht Art. 4 Bst. e der Direktionsverordnung der Bildungs- und Kulturdirektion [BKD] des Kantons Bern vom 16. März 2007 über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD; BSG 432.213.12) bspw. vor, dass Schülerinnen und Schüler (SuS) an hohen religiösen Feiertagen, zu denen insbesondere auch das «Fest des Fastenbrechens» am Ende des Ramadan gehört, auf Gesuch hin dispensiert werden können.

Aus diesen rechtlichen Grundlagen geht meiner Ansicht nach hervor, dass sich die SuS im Fastenmonat Ramadan sicherlich nicht (generell) vom Englisch- oder Sportunterricht dispensieren lassen können. Offen bleibt jedoch, ob allenfalls Spielraum für einen Dialog besteht, weil das Thema «Schokolade» im Englischunterricht vielleicht problemlos zurückgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden könnte. Und bzgl. der Bitte der SuS, dass sie im Sportunterricht nicht bei allen Übungen mitmachen müssen, wird in anderen Kantonen teilweise die Ansicht vertreten, dass zumindest auf das Einfordern von Extremleistungen verzichtet werden kann.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Bei uns an der Schule ist die offizielle Regelung folgende:
„Eine Befreiung von Klassenarbeiten und anderen Formen von Prüfungen wegen des Ramadans wird von vornherein ausgeschlossen. Auch das Fernbleiben vom regulären Unterricht wegen Müdigkeit wird nicht akzeptiert. Das löst zwar nicht das Problem der Müdigkeit im Unterricht, dank dieser Regel gibt es aber zumindest keine grossen Diskussionen. Die SuS können allenfalls darauf hingewiesen werden, dass es durchaus Muslime/Musliminnen gibt, welche ihr Fasten für wichtige Prüfungen, Sporttage etc. unterbrechen.
Im Sportunterricht nehmen alle SuS grundsätzlich teil; es gibt keine Dispensationen. Die LP sollen mit Augenmass der speziellen Situation Rechnung tragen.
(Z3: Im WAH müssen die SuS am theoretischen Unterricht teilnehmen, jedoch nicht bei der Zubereitung der Gerichte. Sie können aber nicht nach Hause, sondern erledigen während der gesamten Dauer des Unterrichts alternative theoretische Arbeiten.)“

Bezogen auf deine Fragen:
Unterrichtsinhalte würde ich definitiv nicht anpassen. Es handelt sich um ein sachliches Thema: keine Gerüche, keine Zubereitung, etc.
Im Sport machen sie grundsätzlich mit. Es gibt ja sogar Profifussballer, welche Ernstkämpfe bestreiten. „Augenmass“ aber insofern, dass ich als Sportlehrperson sie nicht einen Marathon laufen liesse.

Liebe Grüsse

Lieber Manuel, Lieber SchlauerBison

Danke für die Antworten. Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
Liebe Grüsse

Lila_Blume

Wir haben das so geregelt:

Die SuS, die am Ramadan teilnehmen möchten, melden dies im Voraus der Klassenlehrperson. Es wird nicht im Klassenverband nach der Teilnahme gefragt.

Die Klassenlehrperson informiert das Klassenteam über eine Teilnahme.

Mit den betroffenen SuS werden im Voraus Lösungen gesucht. Folgende Regeln / Möglichkeiten werden also individuell im Voraus abgesprochen:

Regeln / Möglichkeiten im Sport / am Sporttag:

Mitmachen nach Möglichkeit

Bei Schwäche pausieren, dann wieder mitmachen

Mithilfe (kann geplant werden, da im Voraus klar)

Wer am Sporttag nicht mitmachen will, muss zwei Halbtage beziehen.

Im Notfall, z.B. bei Schwächeanfall, darf die LP Wasser geben. Es folgt eine Information an die Eltern.

Regeln / Möglichkeiten in der Hauswirtschaft:

Am Tag der Hauswirtschaft Fastenbrechen (Möglichkeit besteht, diese Tage nach dem Ramadan nachzuholen)

Mithilfe bei der Zubereitung ja / Mitessen nein

Essen mitnehmen ja / nein

Am Esstisch dabei sein / separaten Auftrag erledigen, während die Klasse isst.

Regeln für Ausflüge / Landschulwochen:

Am Tag des Ausfluges / In der LSW Fastenbrechen (Möglichkeit besteht, diese Tage nach dem Ramadan nachzuholen)

Im Ausnahmefall: Keine Dispensation, sondern bei Nichtteilnahme Besuch des Unterrichts einer anderen Klasse

Ich empfehle hier den Leitfaden des Kantons Bern:
Umgang mit kulturellen und religiösen Symbolen und Traditionen in Schule und Ausbildung.
Auf Seite 10 steht hierzu:
Im Hauswirtschaftsunterricht kann während des
Ramadan das Essen mit nach Hause gegeben wer-
den.
Unter Umständen ist es sinnvoll, Schulfeste oder
Anlässe ausserhalb der Fastenzeiten anzusetzen.