Rechtliche Grundlagen Schulreise

Kann mir jemand sagen, wie es mit den rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Schulreise aussieht?
Wie sieht es mit der Verantwortung aus? Kann rechtlich gegen eine Lehrperson vorgegangen werden?

Liebe(r) Alttra,

zu Deiner Frage gibt es im Ratgeber „Ihr Recht auf Recht“ von Peter Hofmann (hrsg. vom Verlag LCH, 1. Aufl. 2017) ein recht ausführliches (Unter-)Kapitel (4.10, S. 100 ff.).

Ich fasse zusammen:

  • Falls anlässlich einer Schul- oder Klassenexkursion tatsächlich einmal etwas Tragisches passiert (d.h. insbesondere ein Personenschaden entsteht), was übrigens ausgesprochen selten vorkommt, kann es grundsätzlich nur dann zu einer Verurteilung (Strafrecht) bzw. Haftung (Staatshaftungsrecht) der verantwortlichen Lehrpersonen kommen, wenn diese vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen ihre aus ihrem Berufsauftrag fliessenden Aufsichtspflicht (im Sinne einer sog. „Garantenstellung“) verstossen haben.

  • Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem eine seriöse Planung des Ausflugs (namentlich Angemessenheit der Route und der Ausrüstung, Abgabe eines Notfallzettels mit Verhaltensanweisungen und Handynummern sowie ausreichende Anzahl an geeigneten erwachsenen Begleitern).

Im Übrigen ist der Berufsauftrag der an öffentlichen Schulen im Kanton Bern angestellten Lehrpersonen in Art. 17 des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) geregelt. In Art. 22 LAG heisst es sodann, dass sich die Verantwortlichkeit der dem LAG unterstehenden Lehrpersonen nach den Art. 100 ff. des Personalgesetzes (PG) richtet. Das bedeutet in erster Linie, dass Lehrpersonen, die im Rahmen der Erfüllung ihres Berufsauftrags mit einem Schadensfall konfrontiert sind, von Dritten nicht direkt belangt werden können (Art. 102 Abs. 1 PG), dass dem Kanton bzw. der Schule aber ein Rückgriffsrecht zusteht, sofern der Schaden, für den der Kanton oder die Schule einstehen musste (vgl. die Art. 100 und 101 PG), vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde (Art. 102 Abs. 2 PG).

Liebe Grüsse

der schlaue Bison