Unfall im Klassenzimmer

Als IF-Lehrperson bin ich pro Woche einmal zwei Lektionen an einer 6. Kl. integrativ im Schulzimmer tätig. Während der Fünf-Minuten-Pause verlässt die Klassenlehrperson (Klp) jeweils das Zimmer, um zu rauchen und ich bleibe meistens dort. Die Jugendlichen nutzen diese Zeit, um ungehemmt zu raufen, schreien und im Zimmer umher zu rennen. Aus meiner Sicht sind insbesondere die «Freundschaftskämpfli» oft recht gefährlich. Als ich die Kinder darauf ansprach, erklärten sie mir, dass die Klp davon wisse und ihnen dies erlaube, was diese mir auch bestätigte. Ich vermute, dass die Schulleitung Kenntnis von dieser Pausensituation hat, habe mit ihr jedoch nicht darüber gesprochen.

Meine Frage dazu: Wer ist hier verantwortlich, wenn in der kleinen Pause ein Unfall passiert?
Diese Frage stellte ich auch der Klp und sie meinte im Witz: «Ja du, du bist ja schliesslich auch im Schulzimmer!»

Danke für eure Antworten!

Liebe Alberta,

Lehrpersonen sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für die physische und psychische Integrität der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Diese sog. Obhutspflicht verlangt, dass Gefahren vorausschauend eingeschätzt, die Schülerinnen und Schüler beaufsichtigt und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln geschützt werden. Das erforderliche Mass an Sorgfalt lässt sich nicht allgemein umschreiben; es richtet sich vielmehr nach den Verhältnissen im Einzelfall (Alter, Entwicklungsstand, Charakter etc.). Die Obhutspflicht beginnt in der Regel mit dem Erreichen des Schularelas und endet in der Regel mit dem Verlassen desselben.

Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit verletzt, kann einerseits eine Haftpflicht (Schadenersatzpflicht) entstehen: Grundsätzlich haftet der Schulträger für Schäden, die seine Angestellten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit widerrechtlich verursachen. Eltern können Schadenersatzansprüche also nur gegen den Schulträger (und nicht direkt gegen die verantwortliche Lehrperson) geltend machen. Muss der Schulträger aber Schadenersatz leisten, steht ihm ein Recht auf Rückgriff auf die verantwortliche Lehrperson zu, wenn diese ihre Obhutspflicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Andererseits muss, wer Leib und Leben der ihm anvertrauten Schülerinnen und Schüler vorsätzlich oder grobfahrlässig gefährdet, mit strafrechtlichen Konsequenzen und/oder disziplinarischen Massnahmen rechnen.

Mit Blick auf den von Dir geschilderten Sachverhalt muss hieraus geschlossen werden, dass die verantwortliche Lehrperson auch während der Pausen ihre Obhutspflicht erfüllen muss. Die verantwortliche Lehrperson dürfte regelmässig die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sein. Wenn jedoch auch bzw. nur Du im Schulzimmer mit den Schülerinnen und Schülern anwesend bist, kommt Dir als IF-Lehrperson in dieser Zeit ebenfalls eine Obhutspflicht zu. Ob diese Pflicht durch das Dulden der von Dir beschriebenen «Freundschaftskämpfli» verletzt wird, ist schwer zu sagen; auszugehen ist aber doch von einem (leicht) erhöhten Haftungsrisiko, weshalb es wohl sinnvoll wäre, wenn die Situation zunächst (erneut) mit der Klassenlehrperson und hernach - falls notwendig - auch mit der Schulleitung thematisiert werden würde.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison