Wo finde ich am schnellsten die einschlägigen Regelungen usw. zur Durchführung von einzelnen Schülertransporten z. B. duch Eltern?
Gleiche Frage für regelmässigere, freiwillige Transporte z. B. fürs Frühfranzösisch, welches mit der Schule im Nachbardorf zusmamengelegt werden muss!
Lieber Jean Pierre
Schülertransporte durch Eltern sind ausschliesslich Regelungssache zwischen Schule/Gemeinde und Eltern. In den ordentlichen Bildungsgesetzgebungen gibt es keine Vorgaben, ob und wie Schülertransporte durchzuführen sind. Es gelten das ordentliche Strassengesetz und die persönlichen Versicherungen.
Schüler-(Kinder-)transporte sind erlaubt mit den heute notwendigen Sitzerhöhungen (bis 1,5m Körpergrösse) und Angurtepflicht für alle gemäss Strassengesetzgebung.
Bei Personenschäden: Die persönliche Kranken- oder Unfallversicherung der geschädigten Person hat eine Vorleistungspflicht gegenüber der Haftpflichtversicherung des Lenkers. Aber in jedem Fall deckt eben auch die Haftpflichtversicherung des Lenkers die Personenschäden bei einem Unfall.
Wichtig ist für Schulen zu wissen, dass die Gemeinde oder die Schule im Normalfall keine Schadensdeckung sicherstellt. Eine Vollkaskoversicherung für Fahrzeugschäden ist empfehlenswert. Wichtig ist auch, alle Beteiligten sorgfältig und schriftlich auf die Rechtslage aufmerksam zu machen.
Das regionale Schulinspektorat wie auch die Erziehungsdirektion können dir weitere Informationen hierzu geben.
Herzlich grüsst dich
Olive