Nach einer Klassenneuorganisation habe ich von 5./6. Klasse zu 4.-6.Klasse gewechselt. Seit je her gehe ich mit meiner Mittelstufenklasse ins Skilager.
Neu für mich ist, dass eine Familie ein Skilager (respektive eigentlich grundsätzlich eine externe Übernachtung) für einen 4.Klässler als absolut unzumutbar erachtet. Das Kind ist bestens in die Klasse integriert, in keiner Art und Weise auffällig. Ich habe den Eindruck, dass es mehr um die Ablösung von zu Hause geht. Die Eltern deklarieren klar, dass sie nicht gedenken, vor der 7.Klasse ihr Kind auswärts schlafen zu lassen. Auch privat haben sie dies noch nie gemacht.
Ich habe versucht, mit den Eltern eine Lösung zu suchen. Konkret z.B. Optionen wie ein Elternteil beim Lager dabei (z.B. Küche o.ä), oder Option als Tagesgäste / Helfer mitzukommen. Keine der Optionen war für die Eltern eine Option. Entsprechend bleibt im Moment fast nur die Option „Unterricht in einer anderen Klasse“. Das wäre natürlich kein Problem. Ich frage mich aber, ob ich es einfach akzeptieren muss/soll dass die Eltern Übernachtungen einfach verweigern. Wie sieht da die Rechtslage aus? Was erachten Sie als pädagogisch vertretbar? Konkret gibt es bei uns eine 3 tägige Schulreise und das Skilager. Für diesen Schüler würde es bedeuten, diese beiden Anlässe konsequent zu verpassen.
Ich nehme an, dass ich hier den Willen der Eltern einfach akzeptieren muss. Mich nähme aber Wunder, was Sie dazu meinen. Für alle Ideen / Überlegungen bedanke ich mich bereits jetzt.
Sie haben mit Ihrem Engagement alles richtig gemacht und Sie sehen auch richtig, dass die Eltern das Recht haben, ihr Kind nicht auswärts übernachten zu lassen.
Mir fällt auf, dass Sie über die Motive der Eltern spekulieren. Zudem erfahre ich nicht, wie die Schülerin bzw. der Schüler zu der Situation steht, was mir wichtig erscheint. Dann lese ich, dass Sie Optionen vorgeschlagen haben, die die Eltern nicht angenommen haben. Wie wäre es, wenn Sie die Eltern nach ihren Motiven fragen und unter welchen Rahmenbedingen Sie sich eine Teilnahme vorstellen könnten?
Als ich einmal in dieser Situation war (Motiv: religiös-kultureller Hintergrund) habe ich die Familie in ihrem Umfeld zu Hause besucht und habe den Eltern meine Gedanken und Gründe für die Wichtigkeit der Teilnahme bei einer Tasse Tee erläutert ohne dabei Druck zu machen. Dabei wusste ich, dass die Schülerin unbedingt mitkommen wollte.
Die Eltern haben dann nach ein paar Tagen eingewilligt und die Schülerin hat ein tolles Lager erleben dürfen.
Vielleicht haben Sie Lust, noch einmal mit den Eltern in Kontakt zu kommen und wenn nicht, haben Sie ja m.E. alles richtig gemacht.
Ob Ihnen diese Gedanken weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüssen
mars
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Ich habe das Gespräch diesbezüglich mit den Eltern gesucht. Die Begründung ist recht kurz und simpel. Das Kind sagt „ich will nicht ins Skilager“ und von der Familienstruktur ist es so dass die Eltern sich nicht gegen ihr Kind durchsetzen können. Dort auch der Grund warum das Kind nicht will: Im Skilager müsste es zum Beispiel gemäss seinen Befürchtungen zum Beispiel Dinge essen, welche es nicht gerne hat. Zu Hause muss es das nicht. Es dürfte nicht seine Natelspiele spielen - zu Hause darf es dies selber bestimmen. etc.
Die Eltern selber unterstützen den Willen des Kindes betreffend Skilager, als dass sie klar deklarieren dass sie es absolut unzumutbar finden, dass Kinder schon vor der Oberstufe dazu gezwungen werden, auswärts zu übernachten. Religiöse oder sonst irgendwelche Überzeugungen stehen nicht dahinter.
hier die Stellungnahme des Rechtsdienstes der ERZ zu den rechtlichen Aspekten:
„Gemäss Art. 27 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210) haben die Schülerinnen und Schüler den Unterricht im zeitlichen Rahmen des Stundenplans zu besuchen. Wird eine Abweichung vom Stundenplan beschlossen (z. B. Skilager), können sich Eltern darauf berufen, dass für das Schulobligatorium nur der Stundenplan massgebend ist. Sind die Eltern nicht bereit, ihr Kind in das Skilager zu schicken, hat die Schule einen entsprechenden Ersatzunterricht anzubieten. Dies, weil das Kind auch in dieser Zeit gemäss Stundenplan schulpflichtig ist.“
Freundliche Grüsse
Redaktion Forum für Lehrpersonen