Liebe Kindergartenlehrpersonen (KG-LP), Schulleitungen (SL), etc.
ich möchte gerne wissen, wie andere KG-Lehrpersonen/Schulleitungen dieses Dokument „Standortbestimmung I Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe“ verstehen und:
1.wie die Wegleitung interpretiert wird? wann soll dieses Dokument dann terminlich verwendet werden? als „Schul“-/Kindergartenbericht vor den Sommerferien? kann sich der Einschulungsgesprächstermin mit den Eltern ev. vom Winter auf Mai/Juni verschieben, falls keine EB-Anmeldung vorgesehen ist? In der Wegleitung steht für das Elterngespräch dient die Standortbestimmung als Grundlage und das Formular KANN als Vorbereitung auf das Gespräch eingesetzt werden. KANN, muss aber nicht?!
welche Termine stehen? wann ist es gedacht, dass der Antrag für den Schullaufbahnentscheid von der LP zur SL geht? mit einer logischen Reihenfolge verstehe ich den Ablauf so, dass erst wenn alle EB-Abklärungen und die dazu gehörenden Schlussgespräche abgeschlossen sind, kann der Antrag an die SL gehen! EB-Anmeldetermin bleibt ja der 1.März und vor den Frühlingsferien hatte ich bisher noch kein Schlussgespräch von einer EB-Abklärung.
wie werden an anderen Schulen die Eltern über diese Veränderungen informiert? es sind organisatorische Veränderungen, über welche von mir aus die SL die Eltern rechtzeitig informieren sollte.
wann wurden die SL über diese Neuerungen informiert? zeitpunktmässig wie wir LP in unserer Gemeinde informiert wurden, empfinde ich die ganze „Übung“ als nicht gut durchdacht, zu spät informiert und zu spät geplant, wenn man hier überhaupt von Plan sprechen kann (das Schuljahr ist längst schon angelaufen, KG-Jahresplanungen gemacht, Eltern über Gespräche schon längst informiert,…). auch Wegleitung zum Dokument empfinde ich als zu schwammig, Termine nicht klar, Abläufe nicht klar,… ist dies so gewollt, dass jede Schule im Kanton daraus irgendetwas eigenes interpretiert und umsetzt??? wo bleibt hier einmal mehr die Harmoniesierung?
ich wäre sehr dankbar um diesen oder jenen Gedanken von euch. ich glaube, dass ich da noch grosse Knoten habe und einfach noch wenig Durchblick sehe.
Vielen Dank und Grüsse
Anjetta
Ihre Frage(n) wurden mir von den Administratoren des Forums zugewiesen – ich antworte Ihnen als Dozierende für Kindergartendidaktik. Sie wünschen sich im Forum Austausch mit anderen Lehrpersonen – daher werde ich meine Antwort an Sie nur auf wenige Fakten beschränken:
Die Organisation der Termine (Elterngespräche, EB-Anmeldungen, Klassenorganisation, Übergabegespräche) wird in der Regel von den Schulleitungen gesetzt. Dies wird nicht überall gleich gehandhabt. Die Handhabung hängt von Ort und Grösse der Schule ab. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an die Klassenzuteilungen.
Die angestrebte Harmonisierung bezieht sich auf die Kantone. Die Gemeinden des Kantons Bern, der immerhin der zweitgrösste Kanton der Schweiz ist, haben innerhalb der Harmonisierung eine grosse Flexibilität – dies trägt auch wieder den unterschiedlichen Voraussetzungen (Grösse, Ort, Wege der Kinder, etc.) Rechnung.
Die Informationen der ERZ – Gesetzes- und Verordnungstexte – waren deutlich vor der In-Kraft-Setzung (1. August 2013) auf dem Netz. FAQ, Musterformulare, Powerpointpräsentation für Schulleitungen folgten im ersten Semester dieses Schuljahres.
Falls Sie sich für einen Austausch zum Thema in einer Kursgruppe interessieren, kann ich Ihnen das Angebot von Brigitte Ischer empfehlen:
„Kindergartenobligatorium.“ Dieses Angebot ist als Kurs (05.03.2014) oder als Hol-Angebot abrufbar. Gegebenenfalls können Sie dieses Angebot auch als Fachberatung abrufen. Detailinformationen und Anmeldung http://www.phbern.ch/14.354.003.01
Nun hoffe ich, dass Sie viele hilfreiche Beispiele von Kolleginnen erhalten und sich der Knoten möglichst bald löst.
Liebe Anjetta
danke für deinen Aufruf an alle Betroffenen. Als Wiedereinsteigerin neige ich dazu, meine Unkenntnis auf die Lücke in meiner Praxis zurückzuführen. Es tut gut zu hören, dass es auch erfahrenen Kolleginnen ähnlich geht. Du hast mir aus der Seele gesprochen! Nun hoffe ich mit dir auf viele Antworten.
Liebe Grüsse
lapislazuli
habe ich das richtig verstanden, dass die Informationen der ERZ für die Schulleitungen im „Hol-Prinzip“ abgegeben werden? Also so wichtige Gesetzes- und Verordnungsänderungen müssen sich die Schulleitungen selbst „beschaffen“ und werden nicht rechtzeitig automatisch an alle Schulleitungen versendet?
Nach meiner Erfahrung bleiben so wichtige Informationen z.T. unbeachtet, werden zu spät oder gar nicht bemerkt! Kein Wunder werden so dann auch Lehrpersonen zu spät über Neuerungen informiert und kann dies grossen Frust auslösen…
Was sind denn die Gründe für dieses „Hol-Prinzip“?
Für das Kursangebot bei Brigitte Ischer werde ich in meiner Stufe gerne Werbung machen und falls gewünscht einen Hol-Kurs organisieren. Danke für den Hinweis!
Aus meiner Sicht (Lehrperson KG; Dozentin KG-Didaktik) waren die Informationen frühzeitig verfügbar. Ich gehe davon aus, dass Schulleitungen direkt auf Änderungen aufmerksam gemacht werden – in welcher Form dies zum Thema „Kindergartenobligatorium“ gemacht wurde, kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich nicht Empfängerin dieser Informationen bin. Dazu kann Ihnen Ihre Schulleitung oder Pia Hutzli, Schuleingangsphase, auf der Erziehungsdirektion Auskunft geben.
Es freut mich, dass das Angebot von Brigitte Ischer Ihrem Bedürfnis entspricht und wünsche Ihnen baldige Klärung aller Unsicherheiten.
vielen Dank für den link mit der Datenbank! ich werde dies gerne auch ins Kollegium weiterleiten, da die Textbausteine die aufwändige Arbeit sicher erleichtern werden.
das schreiben der Berichte habe ich nicht als schwierig oder negativ empfunden, nur der Zeitpunkt finde ich immer noch unpassend. Besonders für Eltern, die mit ihrem Kind auf die EB müssen, ist der Schullaufbahnentscheid noch gar nicht beendet und entschieden und diese Eltern haben Mühe den Bericht jetzt schon zu unterschreiben.
ich warte immer noch auf Impulse anderer Lehrpersonen oder auch Schulleitungen wie sie und vor allem auch zu welchem Zeitpunkt sie diese Standortbestimmung umsetzten!!! Meldet euch, es interessiert mich!!
Ich bin Schulleiterin und habe mit unseren KG Lehrpersonen zusammen die Abläufe rund um die Standortbestimmung organisiert. Dich interessiert ja auch, wann die Information darüber zu den Schulleitungen kam. Den genauen Zeitpunkt und die genaue Art der Übermittlung der Information kann ich dir nicht nennen, aber ich denke, dass es in einem Newsletter des AKVB an die Schulleitungen Ende des letzten Schuljahres geschehen ist. Am Ende der Sommerferien habe ich nämlich das Thema zusammen mit den KG Lehrpersonen an ihrer Stufensitzung zum ersten Mal besprochen. Die mündliche Information durch das Schulinspektorat erfolgte im November, aber da hatten wir bereits alles organisiert.
Nun zum Inhalt und zum Abgabedatum der Standortbestimmung. Es ist für uns unverständlich, warum man im KG Texte schreiben muss und alle anderen Stufen Kreuze setzen dürfen. Eine diesbezügliche Nachfrage bei Pia Hutzli hat ergeben, dass der Grund dafür ist, dass Texte scheinbar besser dem Lehrplan des Kindergartens entsprechen. Wir haben uns an unserer Schule geeinigt, dafür nur Standardsätze zu verwenden, damit der Aufwand erträglich wird (mit den Eltern wird ja alles ausführlich am Elterngespräch besprochen und erklärt).
Der Bericht wird standardisiert, indem die Kompetenzbereiche nach folgenden drei Kriterien beurteilt werden:
Die Entwicklung der Kompetenzen/der Kompetenz ist altersentsprechend: Bsp.: Selbstvertrauen, Entscheidungsfähigkeit, Umgang mit Erfolg und Ausdauer sind altersentsprechend entwickelt.
Die Entwicklung der Kompetenz/der Kompetenzen ist sehr gut, ausgeprägt oder überdurchschnittlich: Bsp.: Das Verhalten in der Gemeinschaft und die Kommunikationsfähigkeit sind überdurchschnittlich entwickelt.
Es besteht Förderbedarf in den Kompetenzen/in der Kompetenz: Bsp.: Im Bewegungsverhalten und in der Wahrnehmungsfähigkeit besteht Förderbedarf in den Bereichen Körperwahrnehmung und Raumwahrnehmung.
Die Eltern können die Standortbestimmung entweder gerade nach dem Gespräch unterschreiben oder das Formular noch mit nach Hause nehmen, dort unterschreiben und wieder in den KG bringen. Der Abgabezeitpunkt der Standortbesimmungen ist der Freitag vor den Frühlingsferien. Zu diesem Zeitpunkt sind noch nicht alle Abklärungen auf der EB vorbei. Diese einzelnen Standortbestimmungen nehme ich dann halt später entgegen.
Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Angaben dienen konnte.