Suva-Vorschriften im Werkunterricht

Im Werkunterricht gilt es die Suva-Vorschriften zu beachten. Wer kann mir von Erfahrungen in der Umsetzung und der Kontrolle dieser Vorschriften berichten?

Guten Tag

Grundsätzlich sind mir keine offiziellen Kontrollen der SUVA Schutzvorrichtungen an Schulen bekannt. Ereignet sich allerdings im Gestaltungsunterricht ein Unfall mit gravierenden Folgen, der auf mangelnde Schutzvorrichtungen zurückzuführen ist, wird es für die zuständige Lehrperson und möglicherweise auch für die Schulgemeinde unangenehm. Aus diesem Grund empfiehlt der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) eine Rechtschutzversicherung, da Haftpflichtfälle zu aufwändigen Verfahren führen können.

Als Lehrperson sind sie für die Durchführung vom Unterricht verantwortlich und unterliegen einer Sorgfaltspflicht. Tritt im Schadensfall ein Kläger auf, der Ihnen mangelnde Schutzvorrichtungen aufzeigen kann, müssen Sie (oder Ihre Schulgemeinde) neben der moralischen Last vermutlich auch eine finanzielle Last mittragen.

Glücklicherweise sind Unfälle mit schlimmen Folgen im Gestaltungsunterricht sehr selten. Trotzdem sollten Sie alle Maßnahmen ergreifen, um Ihre Schülerinnen und Schüler wie auch Sie selber, vor einem Unfall oder Krankheit zu schützen.

Ich empfehle Ihnen deshalb Ihre Gestaltungsräume durch eine externe Fachperson überprüfen zu lassen. Entweder nutzen Sie dazu das Angebot ‚Sicherheit und Gesundheitsschutz im technischen Gestalten’ (Kursnummer 13.173.101) der PHBern, Institut für Weiterbildung, oder Sie fordern eine Beratung der bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) an. Beide Angebote sind für Sie kostenlos.

Ich hoffe Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Grüezi

Es gibt von BfU einen Vorschlag zu Sicherheitsvorkehrungen.
http://www.bfu.ch/german/sicherheitindenschulen/safetytool/seiten/tg.aspx