Teilnahme an Frauenstreik

Guten Tag

Ich möchte am Frauenstreik vom 14.6. teilnehmen.

Ich wurde von der Schulleitung informiert, dass dies gemäss LAG wie folgt läuft: Ich muss ein Gesuch für unbezahlten Urlaub stellen und die STV selber organisieren.

Ich möchte nun gerne wissen, welcher Artikel im LAG das vorschreibt. Können Sie mir hierzu Auskunft geben?

Vielen Dank.
Rosmarin

Liebe Rosmarin

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Danke für deine Geduld und herzliche Grüsse,
die Redaktion

Liebe(r) Rosmarin

Nach Art. 51 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) kann die Anstellungsbehörde unbezahlte Urlaube bewilligen. An Schulen, an welchen die Schulleitung nicht Anstellungsbehörde ist, verfügt sie (die Schulleitung) über Urlaubsgesuche der Lehrkräfte bis zu fünf Arbeitstagen. Dabei sind die Bedürfnisse der Schule zu berücksichtigen. Das Nähere regelt die Erziehungsdirektion in der Direktionsverordnung vom 15. Juni 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV; BSG 430.251.1). Gemäss Art. 2 LADV muss die Schulleitung prüfen, ob der Ausfall einer Lehrkraft schulintern geregelt werden kann, wobei sicherzustellen ist, dass der Unterricht stattfindet. Die Anstellung einer Stellvertretung kommt für einen Tag nicht in Frage (vgl. Art. 3 LADV e contrario).

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Gut zu wissen, falls das auch mal auf mich zu kommt.