Schulleitung ist anderer Meinung als Lehrperson und Eltern

Liebe Beraterinnen und Beater

Ich arbeite in einem Kindergarten und muss einige Kinder jeden Morgen an der Posthaltestelle (3min) vom Kiga entfernt. Einige Kinder sind bereits im Kiga und sind während dieser Zeit unbeaufsichtigt (oder durch Eltern,die sich Zeit nehmen). Es ist für mich eine sehr unbefriedigende Situation, da ich am Morgen, wenn die Kinder kommen, keine Zeit für sie habe, sie nicht richtig in Empfang nehmen kann und ich fast jeden Morgen gestresst den Tag beginnen muss. Zur Zeit bin ich sogar ziemlich genervt, da die SL sehr stur ist, was diese Thema anbelangt.

Meine Frage, muss ich wirklich die Kinder vom Postauto abholen? Gesetzlich ist der Kigaweg in der Pflicht der Eltern.

Weitere Angaben zum Problem:

Die Strasse ist nach Angaben der Verkehrserzieherin übersichtlich und wenn die Kinder warten, bis das Psotauto abgefahren ist, bestehe „keine“ Gefahr für die Kinder. (Natrülich ist die Strasse nie ungefährlich).

Am Elternabend habe ich das Problem den Eltern erklärt. Sie haben alle unterschrieben, dass die Kinder ab den Herbstferien den Weg selbstständig bewältigen. (Eigentlich wäre aus meiner Sicht das Problem gelöst). Die SL ist aber überhaupt nicht einverstanden mit dieser Lösung. Es sei seit Jahren bereits so und noch kein grosses Problem gewesen. Sie stellt sich sehr quer!
Nun will sie ein Gespräch mit mir und der Stellenpartnerin. (Sie ist gleicher Meinung, wie ich.)

Wie sollen wir am besten vorgehen? Das Gespräch wird wahrscheinlich am nächsten Freitag, 3. Sept. stattfinden.

Bereits im Voraus, vielen lieben Dank!

Barbara

Liebe Barbara
Gerne gebe ich dir eine Antwort auf deine Frage:
Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich, die Lehrperson für den Kindergarten muss die Kinder in Empfang nehmen und hat ab dann die Verantwortung für sie.
Wie es rechtlich aussehen würde, wenn die Lösung mit dem Abholen beibehalten würde, ist nicht ganz so einfach.
Darf man 3 Min. die Kindergärteler allein lassen? Auch beim normalen Betrieb ist das eine Zeitdauer, in der Kinder unbeaufisichtigt sind?
Oft werden solche Fragen erst entschieden, wenn etwas passiert. Wenn zum voraus eine Rechtsauskunft gewünscht wird, auf die man sich dann auch berufen kann, ist der Rechtsdienst der Erziehungsdirektion die Ansprechstelle, siehe Link http://www.erz.be.ch/erz/de/index/direktion/organisation/generalsekretariat/rechtsdienst_dererziehungsdirektion.html
Ich denke, es ist sinnvoll, wenn sich deine Schulleitung diesbezüglich vom Rechtsdienst beraten lässt.
Mit herzlichem Gruss Olive