Vom Kindergarten an die Unterstufe

Guten Tag

Nach 16 Jahren unterrichten im Kindergarten wechsle ich auf das nächste Schuljahr an die 1. und 2. Klasse unserer Schule. Da ich „nur“ das KindergärtnerInnen Patent habe, wird mir ab August vom Lohn 10% abgezogen, wegen nicht erfüllter Ausbildungsanforderung. Dagegen hätte ich wahrscheinlich vor ein paar Jahren noch gar keine Einwände gehabt. Inzwischen stelle ich mir aber doch ein paar Fragen… Ich werde die beiden Fächer TTG und NMG unterrichten. Bei diesen beiden Fächern, bin ich der Meinung, unterscheidet sich die pädagogische Umsetzung (Kindergarten / Unterstufe) nicht massgeblich, so dass ich mich mit meiner bisherigen Erfahrung, Hospitationen an der Unterstufe und dem Auseinandersetzen mit den Lehrmitteln, fähig fühle :wink: diese Aufgabe zu übernehmen. Ausserdem habe ich im Fach NMG die Weiterbildung LP1 besucht zusammen mit den UnterstufenLehrkräften. Ach halt nein, wir sind ja jetzt alles Zyklus1 Lehrkräfte ;-). Da auch der Lohn dieser Stufen angeglichen wurde, verdiene ich folglich ab dem nächsten Schuljahr weniger, als ich bisher im Kindergarten verdient habe resp. als wenn ich weiterhin im Kindergarten unterrichten würde.

Die NMG Lektionen, habe ich übrigens übernommen, weil für die geplanten Kindergartenlektionen eine andere Lehrkraft gefunden werden konnte, während es an der Schule schwieriger war eine passende Lösung für das nächste Jahr zu finden…

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Gibt es eine Möglichkeit zu einer „gehaltswirksamen Weiterbildung“ oder bereits geleistete Weiterbilungen/Erfahrungen anrechnen zu lassen?
Gibt es eventuell noch andere, in einer ähnlichen Situation/ mit ähnlichen Erfahrungen?

Ich bin gespannt auf eure Antworten und eventuellen Erfahrungen. Herzlichen Dank

Liebe Kenaii
auf unsere Anfrage hin haben wir von der Erziehungsdirektion die folgende Antwort erhalten:

*Sehr geehrte Kenaii

Der Abzug vom Grundgehalt von 10 % ist rechtlich gesehen so korrekt, da die Ausbildungsanforderungen gemäss Anhang 1A zu Art. 29 Abs. 1 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) mit dem seminaristischen Kindergartenpatent für den Regelunterricht am Kindergarten und an der Basisstufe erfüllt sind, nicht aber für den Unterricht an Regelklassen der Primarstufe. Dafür wird z.B. der Bachelor of Arts in Pre-Primary and Primary Education verlangt. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1308

Die Pädagogische Hochschule Bern (PHBern) bietet speziell für Inhaberinnen und Inhaber eines von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannten Lehrdiploms – z.B. für die Vorschulstufe – die Möglichkeit, eine Stufenerweiterung – z.B. für die Primarstufe (1. bis 6. Schuljahr) – zu erlangen: https://www.phbern.ch/studiengaenge/vp/studium/studiengaenge/stufenerweiterung.html.

Weitere Informationen hierzu kann das Institut Vorschulstufe und Primarstufe (IVP) der PHBern erteilen: https://www.phbern.ch/studiengaenge/vp.html

In Bezug auf die Gehaltsstufe und der Vollständigkeit halber sei noch die Möglichkeit der Anrechnung von Gehaltsstufen für abgeschlossene qualifizierte Zusatzausbildungen gemäss Art. 31 LAV erwähnt. Ob hierfür mit der von Ihnen erwähnten „Weiterbildung LP1“ (im Rahmen des Berufsauftrags) die Kriterien überhaupt erfüllt sein könnten, kann die Abteilung Personaldienstleistungen (APD) des Amts für zentrale Dienste (AZD) am besten einschätzen. Wir gehen jedoch nicht davon aus. Aber möglicherweise liegen andere abgeschlossene qualifizierte Zusatzausbildungen vor.*

Mit freundlichen Grüssen
Redaktion Forum für Lehrpersonen

Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort!