Gehaltsstufe IF

Guten Tag
Ich habe einen Bachelor in Psychologie und überlege nun, die „schulischen Zusatzleistungen“ der PH (37 ECTS) zu absolvieren, um dann ein Master-Heilpädagogikstudium absolvieren zu können. Gemäss Auskunft bei der Lohnstelle hat man für eine IF-Anstellung (Regelschule Primarstufe) so lange einen Abzug von 20%, bis man bestimmte ECTS des Masterstudiums erworben hat (also auch nach Erreichen der 37 ECTS Zusatzausbildung). Mit einem Lehrdiplom hingegen hat man von Beginn weg nur 10% Abzug. Ich verstehe nicht ganz, weshalb ich bei einer IF-Anstellung mehr Abzug hätte trotz „studienverwandter“ Grundausbildung und noch zusätzlicher Ausbildungs-Leistungen für den schulischen Bereich. Ich finde leider nirgends, wo genau geschrieben steht, wann die Ausbildungsanforderungen „in wichtigen Teilen erfüllt“ sind und wann nicht? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Auskunft!

Liebe(r) joker555,

aus meiner Sicht ist es gerechtfertigt, ja sogar geboten, Lehrpersonen mit Lehrdiplom bezüglich des Lohns anders zu behandeln als Lehrpersonen ohne Lehrdiplom. Weder ein Bachelor in Psychologie noch das erfolgreiche Absolvieren der sog. Zusatzleistungen ist einer abgeschlossenen Ausbildung zur Volksschullehrperson mit Lehrdiplom gleichwertig. Zusammen ermöglichen sie aber immerhin - seit kurzem - den Einstieg ins Heilpädagogik-Masterstudium. Hierfür bedurfte es im Kanton Bern früher zwingend eines Lehrdiploms für die Volksschule (Primarstufe oder Sekundarstufe I).

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Liebes Forum

Ich stehe gerade an einem ähnlichen Punkt in Bezug auf den Vorstufenabzug.
Persönliche Ansichten hin oder her - auch ich fände es sehr hilfreich, wenn ich wüsste, wo genau definiert ist, wann die Anforderungen in wichtigen Teilen erfüllt sind und wann nicht. An welchen Kriterien orientiert man sich hierbei?

Danke für eure Hinweise und liebe Grüsse

Liebe/r teacher66

Gemäss Auskunft der Abteilung Personaldienstleistungen der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern ist es am Besten, direkt und persönlich nachzufragen, welches die Anforderungen und Kriterien für anrechenbare Gehalts- oder Vorstufenabzüge sind.

Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Abteilung Personaldienstleistungen
Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern
Telefon: 031 633 85 11
Email: apd@be.ch

Freundliche Grüsse,
Die Redaktion